Auszug - - Toiletten-Desaster (an der Grundschule am Barbarossaplatz)  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 27.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
1048/XIX Toiletten-Desaster (an der Grundschule am Barbarossaplatz)
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Von einer Vertreterin des KiJuPa wird der Antrag begründet

Von einer Vertreterin des KiJuPa wird der Antrag begründet.

 

Herr Garske teilt mit, nach Begehung der Toiletten seitens eines Mitarbeiters wurde in einem Bericht der Beschlusstext im Wesentlichen bestätigt. Die Türen und Wände weisen entsprechende Gebrauchsspuren auf. Doch befinden sich keine schwerwiegenden Mängel am Gebäude, der Grundsubstanz und den Installationen. Die Gebrauchsspuren könne man im Rahmen der kleinen baulichen Unterhaltung beseitigen; dies werde auch in diesem Jahr erfolgen. Wichtig sei, dass man zu einer ordnungsgemäßen Nutzung der Toiletten finde. Hier hoffe man auf die Unterstützung der Schulleitung und auch der Schüler/innen.

 

In der sich anschließenden Aussprache, wo ebenfalls die Fremdnutzung durch VHS-Teilnehmer sowie Spielplatzkinder erörtert wird, schlägt BV Oltmann betreffend der defekten Toiletten folgende Änderung des Antragstextes vor und bittet, dies in die aktuelle Bauunterhaltungsplanung aufzunehmen:

„Die BVV ersucht das BA, dass an der Grundschule am Barbarossaplatz die defekten Schultoiletten renoviert werden.

 

Das BA soll dem KiJuPa zeitnah und der BVV bis zur 1. Sitzung nach der Sommerpause schriftlich berichten“.

 

Widerspruch zum Änderungsantrag erfolgt nicht.

Abstimmung über den Antrag in geänderter Form: mehrheitlich beschlossen.

Der Änderungsantrag geht als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 
 

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