Auszug - - Baumschutz beim Bauvorhaben Crellestraße 22- MzK (hierzu soll auf Antrag der Fraktion der Piraten auch das "Böschungsgutachten" behandelt werden  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
0775/XIX Baumschutz beim Bauvorhaben Crellestraße 22
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Nachdem der Ausschussvorsitzende den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern das Rederecht erteilt, übt BV Ickes schwere Kritik an der Mitteilung zur Kenntnisnahme

Nachdem der Ausschussvorsitzende den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern das Rederecht erteilt, übt BV Ickes massive Kritik an der Mitteilung zur Kenntnisnahme. Eine Bürgerin fragt die Vertreterinnen und Vetreter der Verwaltung, an welcher Stelle diese an der Planung beteiligt gewesen wären?

Bezirksstadtrat Krüger weist die Kritik von BV Ickes zurück und führt daraufhin aus, dass alle Pläne in den entsprechenden Ausschüssen detailliert vorgestellt wurden. Zur Frage der Bürgerin teilt er mit, dass die Verwaltung gesetzeskonform arbeitet. Nach den entsprechend gültigen Bauplänen waren die drei Bäume in der Crellestraße nicht mehr standsicher. Auf Intervention der Anwohnerinnen und Anwohner der Crellestraße wurde eine nochmalige Diskussion mit dem Investor geführt. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte dem Investor, dass die drei Bäume nicht standsicher seien. Entsprechend dem BVV - Antrag vom Juni des Jahres sollte die Hangfläche unangetastet bleiben, jedoch müssen hierbei Nachbarschaftsrechte berücksichtigt werden. Da sich der Weißdorn in einem Grenzbereich befand wurden explizite Untersuchungen getätigt, damit der Baum ggf. doch nicht gefällt werden muss. Bei der Esche gab es keine Alternative. Der Investor verfügt über die Betretungsrechte für die Hangfläche, die ihm nach dem Nachbarschaftsrecht auch zustehen.

 

Auf die Anfrage einer Anwohnerin teilt Herr Foemer mit, dass die Verwaltung bei Verschattungen durch Bäume selbst im Straßenbereich keinen Baumschnitt vornimmt.

 
 

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