Auszug - Bericht aus der Verwaltung u. a. Raumvergabe an "Väteraufbruch e.V." (Kleine Anfrage von Frau Höppner)  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Facility Management Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

StR

StR. Krüger verliest und erläutert den Bericht aus der Verwaltung; er ist dem Protokoll anhängig.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder zum Bericht erfolgen nicht.

 

Zur Thematik „Raumvergabe an Väteraufbruch e. V.“ und der, in diesem Zusammenhang den Ausschussmitgliedern zugegangenen Kleinen Anfrage der BV Marijke Höppner, informiert Herr Garske eingehend auf Nachfragen der Ausschussmitglieder über die Kriterien und Institutionen bei Vergabe von Räumen und wie viele Anfragen aus dem ehrenamtlichen Bereich kommen. Er teilt u. a. mit, die Entscheidung, in welchem Maße ehrenamtliche Tätigkeit, oder Tätigkeiten nach dem Jugendhilfegesetz etc. unterstützt werden, treffe in der Regel die vermögensverantwortliche Organisationseinheit. In den Vorbemerkungen zum Haushaltsplan sei dargelegt, in welchen Fällen in bezirklichen Gebäuden entgeltfreie Nutzungen stattfinden, welchen Wert diese haben und wer der tatsächliche Nutzer sei. Ein vergleichbares Verfahren, wie z. B. im Falle der Nutzungs- und Entgeltordnung, gebe es hinsichtlich der Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit nicht.

Die Entscheidung im vorliegenden Fall sei dezentral, durch die jeweilige vermögensverantwortliche Stelle gefallen.

 

Die direkte Nachfrage des Vorsitzenden, ob z. B. auch eine Raumvergabe an eine Burschenschaft erfolge, verneint Herr Garske. Wichtig sei, es müsse ein Ehrenamt und entgeltfrei sein sowie im weitesten Sinne im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Hinsichtlich der gesetzlich normierten Leistung der beziklichen Eltern- und Familienberatung stellt sich ferner für den Vorsitzenden u. a. die Frage, wer im Bezirksamt festlege, dass der „Väteraufbruch e. V.“ eine solch gesetzlich normierte Leistung ergänzen und in den Räumen des Bezirksamtes ausüben dürfe. Wie kam die inhaltliche Abwägung zu Stande?

 

Man habe sich im Vorfeld über den Väteraufbruch erkundigt, so Herr Garske. Dieser biete die Gratisdienstleistung auch in anderen Bezirken an. Die Aktion, auf den Bezug genommenen Flyer, sei unglücklich gelaufen und immer dann möglich, wenn Dritte die Rathausräume nutzen.

 

BV Rimmler bringt zum Ausdruck, wenn ein Kriterium geforderte werde, dann sollte dies für alle gelten und flächendeckend durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang bittet er um eine Aufstellung darüber, wer ehrenamtlich in den öffentlichen Gebäuden untergebracht sei und wie die Kriterien damals aufgestellt wurden.

 

In folgender Debatte kommt zum Ausdruck, dass der Ausschuss dem Verein „Väteraufbruch e. V.“ von der Tendenz her positiv gegenüberstehe, doch sollte die Thematik, hinsichtlich Zulegung einiger Kriterien, nochmals im Ausschuss in seiner Grundsätzlichkeit aufgerufen werden.

Der Vorsitzende macht am Ende der Debatte deutlich, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen sei nicht der Punkt, wo enge Kriterien angelegt werden sollten, um Organisationen außen vor zu lassen. Es gehe eher um die Fragestellung, inwieweit dann eine Raumvergabe versagt werden könne, wenn eine Organisation in Erscheinung trete, die offensichtlich nicht gemeinnützigen Zwecken diene, oder unmittelbar Bezirksamtsinteressen verfolge. Er warnt davor, dass Ausschüsse über einzelne Raumvorgaben entscheiden, dieses müsse Aufgabe des Bezirksamtes bleiben. Insofern plädiert er für einen Kriterienkatalog, der für alle gelte, offener und weiter gefasst und so kontrolliert werde, dass es im Rahmen der Zuständigkeit der jeweiligen Fachdezernenten liege, eine entsprechende Empfehlung für eine Raumvergabe an eine bestimmte gemeinnützige Organisation abzugeben.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause, das Thema „Mögliche Kriterien für Raumnutzung“ nochmals auf die Tagesordnung zu nehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

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