Auszug - Schulessen dazu eingeladen: Vertreter der Vergabekammer, Herr Bogenschneider, und der Vernetzungsstelle, Herr Jäger  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Prignitz-Schule, Pöppelmannstraße 2,12157 Berlin Raum: Mensa
Ort:
 
Beschluss

Herr M

Herr M. Bogenschneider ergreift das Wort und informiert sehr ausführlich über sein Aufgabengebiet, in dem er zuständig sei für Grundsatzfragen der öffentlichen Auftragsvergabe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Die Vergabekammer sei eine reine gerichtsähnliche Beschwerdeinstanz. Zwar sei die Wirtschaftsverwaltung für vergaberechtliche Grundsatzfragen zuständig, jedoch nicht für die öffentliche Auftragsvergabe selbst.

Zum Bereich Schulspeisung bemerkt Herr Bogenschneider, dass dieser sich als besonders „sperrig/problematisch“ herausgestellt habe. Die öffentliche Auftragsvergabe bestehe aus den Bereichen „Beschaffungsorganisation“, „Vergabemanagement“, „Sicherstellung der Finanzierung“ und „strategischer Einkauf“. Zu allen Bereichen gibt Herr Bogenschneider umfassende Erläuterungen. Ferner teilt er mit, das Vergaberecht ende mit Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages; alles andere, z. B. ob der Vertrag leistungsgerecht erfüllt werde, unterliege nicht dem Vergaberecht und sei auch zentral nicht weiter geregelt. Erklärende Hinweise erfolgen zu den drei maßgeblichen Geboten, die das Vergaberecht beinhalte (Wettbewerbs-, Transparents- und Gleichstellungsgebot). Ferner gebe es Eignungs-, Leistungs- und Geltungskriterien, die die Unternehmen, Leistung und Wertung der Angebote betreffen, diese müssen sauber voneinander getrennt werden. In diesem Zusammenhang werden Informationen zu den Dienstleistungskonzessionen sowie –aufträgen gegeben.

Die bei der Senatsbildungsverwaltung ansässige Arbeitsgruppe „Schulspeisung“ habe bereits alle möglichen Modelle diskutiert. Die beteiligten Bezirke einigten sich darauf, dass es zu einem möglichst einheitlichen Verfahren und qualitativ einheitlichen Schulessen führen solle. Letzteres sehe Herr Bodenschneider als unmöglich an, doch ein einheitliches Verfahren halte er, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht, für sinnvoll. Eine Aussage, inwieweit dies zeitlich realisierbar sei, könne er nicht treffe.

 

Detailfragen von BV Schneller, BV Sielaff, BV Ahlhoff, BD Werkentin sowie anwesenden Gästen werden umfassend von Herrn Bogenschneider beantwortet.

 

StRin Kaddatz gibt einen ergänzenden Kommentar zur Thematik Essensverpflichtung an gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschulen.

 

Herr Jäger berichtet über die zukünftige Handlungsweise beim Berliner Schulessen, wobei es mehr Kontrolle und Mitbestimmung geben und die Qualität eine bessere werden soll. Das Essen werde mit einem Festpreis von 3,25 Euro verortet. Dieser beziehe sich auf eine sogenannte Kostenstudie, die von AOK und Senatsverwaltung für Bildung beauftragt wurde, über Kosten und Preis des Berliner Schulessens. Die Bezirke werden in Zukunft ihre Ausschreibung sehr einheitlich gestalten; Herr Jäger gibt dazu eingehende Erläuterungen. Voraussichtlich werde für die Eltern ein monatlicher Kostenbeteiligungsbeitrag in Höhe von 37,00 Euro (bislang 23,00 Euro) zu tragen sein, wenn ihre Kinder die Ganztagsbetreuung in gebundener oder offener Form auch am Nachmittag in Anspruch nehmen. Neu werde ebenfalls sein, dass an jeder Schule, an der ein Mittagessen angeboten werde, die Einrichtung eines Mittagessen-Ausschusses erfolge. Dieser soll als Ausschuss der Schulkonferenz neu im Schulgesetz festgehalten werden und folgende Aufgaben haben, die im Einzelnen von Herrn Jäger erläutert werden:

- Unterstützung und Beratung der Schulkonferenz bei Auswahl der Anbieter,

- Vornahme von Festverkostungen,

- schulinterne Qualitätssicherung vor Ort managen.

Darüber hinaus werde es eine externe Qualitätskontrolle geben.

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres sollen in allen Berliner Bezirken gleichzeitig die Ausschreibungen für die neuen Schulmittagessen-Verträge veröffentlicht werden. Beabsichtigt sei, die neuen Verträge zum 01.02.2014 mit allen Qualitätsanforderung und mit einem Preis von 3,25 Euro zu starten. Um die Bezirke über die organisatorischen Neuordnungen zu informieren, werde es im April/Mai 2013 ausgehend von der Senatsverwaltung, Informationsveranstaltungen dazu geben – für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg am 24.04.2013. Parallel dazu seien, unterstützend für die Essens-Ausschüsse Fortbildungsveranstaltungen, u. a. was die schulinterne Qualitätssicherung betreffe, geplant.

 

Ziel sei, so Herr Jäger abschließend, dass das Produkt auf den Tellern ein besseres werde, als das, was man zurzeit im Durchschnitt vorfinde.

 

Im Anschluss an diesen Ausführungen informiert StRin Kaddatz zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und teilt u. a. mit, eine grundsätzliche Zustimmung im Rat der Bürgermeister – RdB- wurde mit der Erwartung einer deutlichen Qualitätsverbesserung empfohlen und folgende Punkte, die sie detailliert erläutert, zur Konkretisierung festgehalten:

- kritisch; Frage des Elternbeitrages – Beachtung von Geschwisterkindern,

- reichen vier Vollzeit äquivalente Stellen –VZÄ- aus? Erste Schätzung halten sechs VZÄ für

  angemessen,

- Vertragsende 31.07.2013 – Vertragsende anderer Bezirke 31.07. des Folgejahres,

- gegebenenfalls vorzeitiges Aussteigen aus den Verträgen – gegebenenfalls Verlängerung

  der Verträge ohne Mehrbelastung.

Diese Punkte halte man für wesentlich und habe daran die Zustimmung geknüpft, wohl wissend, dass sich jede Zeitverzögerung nachteilig auf den Zeitplan auswirken könne.

 

Tiefgreifende Fragen der Ausschussmitglieder werden eingehend von den Herren Bogenschneider und Jäger beantwortet.

 

Zum Thema Musterausschreibung teilt StRin Kaddatz u. a. mit, übereinstimmend wurde von den Bezirken in der letzten Sitzung festgehalten, dass die Auswertung der Ausschreibung eher der aufwendigere und schwierigere Teil sei. Insofern werden die Bezirke bei der Auswertung ein entsprechendes Entgelt oder Personalanteile fordern, was für unseren Bezirk noch entschieden werden müsse. Zur Rückmeldung der Essens-Ausschüsse an den Schulträger bzw. Caterer sei die Erarbeitung von Hilfestellungen angedacht; z. B. Fertigung eines Formulars, so dass die Rückmeldung standardisiert werden könne. Um die Fragen auf eine fachlich richtige Grundlage stellen zu können, halte sie Schulungen/Fortbildung für wichtig, jedoch für nicht gut halte sie eine Bezirksstelle, die die Qualitätskontrolle auf ökotrophologischer Basis vornehme, besser sei eine vom Ausschreibenden unabhängige Stelle, in der das fachliche know-how zusammengefasst werde und die Bezirke ihre Probleme melden können. Betreffend RdB-Abstimmverhalten betont StRin Kaddatz u. a., dass es sich dabei um den Unterausschuss Bildung und Kultur des RdB (Rat der Bürgermeister) gehandelt habe und die Abstimmung einstimmig gewesen sei. Zum Thema selbständiges Kochen in Schulen stellt sie fest, es werde kein Personal zum eigenständigen Kochen eingestellt, es koche immer der Caterer an der Steinwald- und Finow-Grundschule sowie an der Spreewald- und Marianne-Cohn-Schule.

 
 

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