Auszug - Parzelle Torgauer Straße / Gotenstraße auch weiterhin sichern!  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 10.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0562/XIX Parzelle Torgauer Straße / Gotenstraße auch weiterhin sichern!
     
 
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe auch DS 0684/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:1. Herr Krüger, Daniel
2. Frau Dr. Klotz, Sibyll
Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Es gibt eine redaktionelle Änderung zu diesem Antrag

Es gibt eine redaktionelle Änderung zu diesem Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne ist dem Antrag beigetreten.

 

Beratungsbeiträge: BV Olschewski, Kidderlen mit einer Textänderung

 

Abstimmung: Mehrheitsbeschluss

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zunächst auf die Böschung im Bereich der historischen Parzelle des Grundstücks der Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachf. (Torgauer Str. 24-25) zu verzichten.

Wegen der Überweisung der Gedenkstättenplanung Julius und Annedore Leber auf Landesebene, wie sie die BVV  noch im Dezember letzten Jahres vorgenommen hat, soll das Moratorium bis auf weiteres gelten und nach Mitteilung der Entscheidung des beim Senats angesiedelten Beratungsausschuss Kunst soll das Projekt zügig weitergeführt werden.

. Eine Böschung des Geländes widerspricht dem von der BVV beschlossenen Erhalt der Parzelle und verhindert eine ergebnisoffene Entscheidungsfindung. Da seit dem Ende der Nutzung als Autohandel keine Fahrzeuge auf das Grundstück des ehem. Kohlenplatzes fahren und dort weder aktuell noch künftig schwere Lasten mehr gelagert werden, ist der derzeitige Zustand der Böschungssicherung unter Berücksichtigung der stark verringerten Verkehrslasten zuerst neu zu bewerten. Sollte sich die Notwendigkeit zur einer zusätzlichen baulichen Sicherung tatsächlich ergeben, kann diese mittels einer der statischen Situation angemessenen Berliner-Verbau-Konstruktion bestandserhaltend, kostengünstig und ggf. rückbaubar vorgenommen werden.

 
 

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