Auszug - Bericht aus der Verwaltung  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Abt

Der Bericht der Verwaltung wurde dem Büro der BVV gemäß Beschluss der BVV vom 12.12.2007, Drucks.Nr 0497/XVIII, in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und in das Protokoll kopiert.

 

Abt. GesSozStadt

Stadtentwicklungsamt

 

Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.8.2012

 

Bericht der Verwaltung

 

OVG-Urteil zum „Laufhaus“ Kurfürstenstr. 150,151/Potsdamer Str. 124,126 (Aktualisierung)
 

Über das Urteil wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 13.6.2012 berichtet.

Die Gegenseite hat zwischenzeitlich die vom OVG zugelassene Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Nach Auffassung der Kläger weicht das OVG-Urteil von der Rechtsprechung des BVerwG zur entsprechenden Anwendbarkeit in Fällen der s.g. faktischen Zurückstellung ab. Für die Berechnung des Zeitraums der faktischen Zurückstellung des Vorhaben sei auch die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre verstrichenen Zeit seit der aus Sicht des OVG rechtswidrigen Versagung des Bauantrages zu berücksichtigen. Da eine Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 und 2 BauGB max. 4 Jahre betragen dürfe, sei diese Frist im Januar 2012 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der OVG-Entscheidung hätte somit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestanden, die Veränderungssperre hätte nicht entgegen gestanden.

Da das OVG diese mögliche Abweichung von der Rechtsprechung des BVerwG erkannt hatte, wurde von ihm zu dieser Frage die Revision zugelassen.

 

Die für die Entschädigungspflicht entscheidende Frage der Rechtmäßigkeit der seinerzeitigen Versagung der Baugenehmigung betreffend hat das Bezirksamt –Rechtsamt - selbst mit Schreiben vom 31.7.2012 Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im übrigen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (grundsätzliche Bedeutung der Rechtsache) eingelegt. Entgegen der Meinung des OVG sieht es eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und ist im Kern der Auffassung, das OVG habe den möglichen Anwendungsumfang des die Versagung der Baugenehmigung tragenden § 15 BauNVO zu stark eingeengt.

 

Hinsichtlich der möglichen Entschädigungsansprüche, die aufgrund des OVG-Urteils dem Grunde nach gerechtfertigt sind und die unabhängig von einem Verfahren vor dem BVerwG zu erwarten sind, geht das Bezirksamt derzeit von einem Betrag in siebenstelliger Höhe aus.

Einkaufszentrum Hafen Tempelhof

Auf Initiative des Vorhabenträgers wird derzeit mit dem Vorhabenträger ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag verhandelt. Dieser hat im Wesentlichen die Gestaltung der Molenköpfe, sowie die Nutzung eines Teilbereichs für die Betreuung und Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand. Der Bezirk verzichtet auf die ursprünglich vertraglich vereinbarte historische Wiederherstellung des westlichen Molenkopfs und erhält vom Vorhabenträger einen Betrag, der für Denkmalschutzzwecke im Bezirk ausgegeben wird. Zusätzlich wird der Hafen durch die Errichtung von zwei gastronomischen Einrichtungen auf den Molenköpfen belebt, wobei durch die landschaftsplanerische Gestaltung sichergestellt ist, dass sowohl der Zugang zu den Molenköpfen, als auch zur kürzlich eingerichteten Fährverbindung zwischen den Molenköpfen öffentlich zugänglich ist.

Damit soll das Alleinstellungsmerkmal, das dieses Einkaufszentrum gegenüber anderen in Berlin besitzt, hervorgehoben werden.

Der Bezirk will zudem die ursprünglich vorgesehene Betreuung für Kinder im Einkaufzentrum fördern und langfristig sicherstellen. Die Kinder und Jugendlichen sollen eine Beschäftigung jenseits von kommerziellen Computerspielen erhalten. Diese Maßnahmen sollen der Attraktivierung des Einkaufszentrums und des gesamten Hafenareals für alle Bevölkerungsgruppen dienen.

Beabsichtigter Abriss von zwei Wohngebäuden

Im FB Bauaufsicht gingen am 18.7.2012 zwei Anzeigen gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln ein über die geplante Beseitigung von zwei nebeneinander liegenden Wohngebäuden

Ansbacher Str. 33, errichtet 60 er Jahre, 18 WE (2x 2 Zimmer, 16x 3 Zimmer)

Ansbacher Str. 35, gleiche Bauzeit, 14x 3 Zimmer

Der Abriss von baulichen Anlagen muss der Bauaufsicht angezeigt werden, wenn sie nicht freistehend sind und/oder eine Höhe (=Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsräumen) von mehr als 7 m überschreiten. Die Anzeige dient lediglich dem Nachweis, dass durch die Beseitigung keine statischen Probleme auftreten.

Im übrigen ist eine Beseitigung verfahrensfrei.

 

Standortkonferenz Lichtenrade
 

Auf der Basis des vom Bezirksamt erarbeiteten Konzeptes für eine Standortkonferenz  für das Lichtenrader Zentrum (Vgl. MzK vom 13.06.2012) wurden vier Büros zur Abgabe eines Angebotes zur Durchführung einer Standortkonferenz aufgefordert. Das Bezirksamt hat hierzu die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Die Abgabefrist läuft bis zum 15.8.2012. Unmittelbar danach beginnt die Auswertung der Angebote im Stadtentwicklungsamt . Die personellen Resourcen wurden durch Aufgabenumverteilung und Aufgabenzurückstellung frei gemacht.

Die erste Standortkonferenz ist für Oktober/November 2012 geplant.

 

Bautzener Straße 20 / Ecke Yorckstraße 55

 

Der Grundstückseigentümer hat zwischenzeitlich einen aktiven Projektpartner gewonnen, um das geplante Wohnungsbauvorhaben zu realisieren. Die fußläufige Anbindung an die Brücke 5 und an den geplanten Südzugang zum S-Bahnhof Yorckstraße ist weiterhin über öffentliche Wegerechte vorgesehen. Erste Vorgespräche mit dem Bezirksamt haben stattgefunden, In einem der nächsten Stadtentwicklungsausschüsse kann das Wohnungsbauprojekt durch die beauftragten Architekten vorgestellt werden.

 

Yorckbrücke 5

 

Die älteste noch erhaltene Yorckbrücke 5 wurde zwischenzeitlich durch die DB Netz AG mit Mitteln des Programms „Stadtumbau West“ denkmalgerecht saniert.  Die restaurierte Brücke wird am Wochenende vom 18. auf den 19. August 2012 wieder an ihrem ursprünglichen Standort eingehängt.

Das Bezirksamt bereitet weiterhin die Illuminierung der Yorckbrücken vor. Dazu fanden am 19.07.2012 Probebeleuchtungen an den Yorckbrücken 1 und 2 statt. Da die Brücken 3 und 4 demnächst im Zuge von Modernisierungsarbeiten an der S-Bahnstrecke 1  demontiert werden, soll das Illuminierungsprojekt in diesem Jahr stattdessen die nunmehr sanierte Yorckbrücke 5 einschließen. 

 

Änderung der Bezirksgrenze am Columbiadamm

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ersucht, einer Änderung der Bezirksgrenze südlich der Züllichauer – und östlich der Golßener Straße bis zur nördlichen Straßenbegrenzungslinie des Columbiadamms, zuzustimmen.

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant hier neue Sportflächen auf dem Areal des Regenrückhaltebeckens für Kreuzberger Sportvereine. Die Flurstücke sind stadträumlich an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angebunden.

 

Zur Vereinfachung von Verwaltungs- und Planungsprozessen soll eine Fläche von ca. 8,1 ha an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übertragen werden.

 

Im Gegenzug soll die, in Friedrichshain-Kreuzberg liegende Straßenlandfläche des Columbiadammes von ca. 0,8 ha an den Bezirk Tempelhof –Schöneberg abgetreten werden. Damit wird eine annähernd gradlinige Bezirksgrenze nördlich des Columbiadammes angestrebt und eine Verwaltung des Straßenlandes beschränkt auf zwei Bezirke (Neukölln und Tempelhof-Schöneberg).

 

 

Punkt 1 - OVG-Urteil zum „Laufhaus“ Kurfürstenstr. 150,151/Potsdamer Str. 124,126 (Aktualisierung) – und Punkt 2 - Einkaufszentrum Hafen Tempelhof – des Berichtes aus der Verwaltung werden von Bezirksstadträtin Dr. Klotz verlesen und erläutert. Die im Anschluss gestellten Nachfragen zu Punkt 2 werden umfangreich beantwortet. Sie teilt mit, dass sich das Bezirksamt zurzeit in laufenden Verhandlungen befindet und aus diesem Grund über die Größenordnung der Ausgleichszahlung keine Angaben gemacht werden können. Zur Benennung der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen, die nun nicht realisiert werden können, informiert Herr Kroll zum derzeitigen Verhandlungsstand. Ursprünglich war die Wiederherstellung der historischen Konturen des Tempelhofer Hafens vorgesehen. Dazu hat sich der Investor verpflichtet, die Mole nach historischem Vorbildung wieder zu rekonstruieren. Hierzu wird vonseiten des Wasserschifffahrtsamtes so argumentiert, dass durch eine Verengung der Wasserstraße große Probleme für die Schifffahrt entstehen würden. In den aktuellen Verhandlungen versucht der Investor sich nun von dieser Verpflichtung zu lösen. Bei Nichteinhaltung des Vertrages muss der Investor keine Sanktionen befürchten, da diese im Vertrag nicht vereinbart wurden.

 

Die Punkte - Beabsichtigter Abriss von zwei Wohngebäuden - , - Standortkonferenz Lichtenrade - , - Bautzener Straße 20 / Ecke Yorckstraße 55 - , - Yorckbrücke 5 -  und - Änderung der Bezirksgrenze am Columbiadamm – werden von Herrn Kroll verlesen und erläutert. Auf Nachfrage fügt er zu Punkt „Beabsichtigter Abriss von zwei Wohngebäuden“ hinzu, dass der Abriss der Häuser in der Ansbacher Straße 33 und 35 vonseiten des Bezirksamtes bisher abgelehnt wurde, da die vorgesehenen Normen nicht eingehalten wurden.

Punkt „Yorckbrücke 5“ ergänzt er mit den Informationen, dass Gespräche mit der Fima Hellweg stattgefunden haben, ein Vertrag jedoch bislang nicht abgeschlossen werden konnte, das die Kostenfragen nicht geklärt sind.

 

Die Ausführungen zu Punkt „Änderung der Bezirksgrenze am Columbiadamm“ werden von Herrn Baldow ergänzt. Er teilt mit, dass die der Internationalen Gartenbausaustellung zugrunde liegende Planung realisiert werden soll. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geht davon aus, dass der Wettbewerbsentwurf von Mexx Cross umgesetzt wird. Die Sportplätze befinden sich unmittelbar in der Nähe der neuen Wohngebiete und lassen organisierten Sport möglich werden.


 

 
 

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