Auszug - Beschlussfassung zur Fortfürhung des Bebauungsplanverfahrens 7-1  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

BV Kühne legt den bereits in den letzten Ausschusssitzungen beratenen Antragstext vor

BV Kühne legt den bereits in den letzten Ausschusssitzungen beratenen Antragstext vor. Dieser wurde von ihm redaktionell nochmals überarbeitet. Er erläutert die erfolgten Änderungen.

Im Zuge einer sehr lebhaften und kontroversen Diskussion stellt BV Rimmler den Antrag auf Schließung der Redeliste. Dieser Antrag wird mehrheitlich angenommen.

BV Gindra betont, er könne den Antragstext nicht unterstützen.

 

Abstimmung über die Drucksache Nr. 0250/XIX: mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmung über den vorgelegten Antragstext: einstimmig beschlossen

Text:

Die BVV nimmt das Vorhaben „Am Lokdepot“ des Vorhabenträgers auf dem ehemaligen Bahnge­lände Monumentenstraße 15 in der im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten Form zur Kenntnis.

Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger folgende Aspekte verbindlich zu regeln:

1)      Mit dem Aufstellungsbeschluss ist sicherzustellen, dass das Vorhaben den gesetzlichen Anforde­rungen zur energetischen Ausgestaltung des Vorhabens nicht nur gerecht wird. Vielmehr soll das Vorhaben die Mindestvorgaben der EnEV 2009 übertreffen und den Bedingungen des KfW-Förderprogramms „KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)“ entsprechen.

2)      Der Vorhabenträger  verpflichtet sich, einen zugelassenen Energieberater zu beauftragen, der  die o.g. Kriterien überwacht bzw. deren Einhaltung bestätigt.

3)      Der Vorhabenträger gewährt den Nachbarn in der Eylauer Straße Fensterrechte im Bereich der Brandwände. Er bietet den Nachbarn eine Begrünung der Brandwände an.

4)      Der Vorhabenträger realisiert eine ausreichende Anzahl an Durchlässen, um eine Belüftung der Innenhofbereiche mit Kaltluft zu sichern. Die Durchlässe sind ausreichen groß zu dimensionieren und deren Offenhaltung verbindlich abzusichern.

5)      Der Vorhabenträger begrünt die Hofbereiche und sichert den dauerhaften Erhalt der Begrünung zu.

6)      Der Vorhabenträger errichtet einen Spielplatz, der auch den Nachbarn zur Verfügung steht.

7)      Der Vorhabenträger verpflichtet sich, einen öffentlichen Weg zwischen Eylauer Straße und dem Standort des Technikmuseums/der Schöneberger Schleife zu realisieren, soweit diesbezüglich eine privatrechtliche Vereinbarung erzielt werden kann.

8)      Der Vorhabenträger verpflichtet sich, für Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Vorhaben durchzuführen. Eine Abgeltung durch eine Ablöse soll ausgeschlossen werden.

9)      Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die zu errichtenden Ersatzniststätten für  Vögel/Fledermäuse deutlich über das im faunistischen Gutachten festgestellte Ausmaß bereitzustellen.

10)              Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine Kita zu errichten.

11)              Durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen sind die Höhenstaffelung der Gebäude sowie die Gebäudetiefe so festzusetzen, dass eine Verschattung der dahinter liegenden Bestandswohnungen auf ein städtebaulich verträgliches Maß minimiert wird.

Auf dieser Grundlage wird das Bezirksamt gebeten, den Bebauungsplan 7-1 als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan weiterzuführen.

 
 

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