Auszug - Heinrich-Lassen-Park: Auf den 2. und 3. Bauabschnitt verzichten, dafür zügig instand setzen!  

 
 
6.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 04.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
0203/XIX Heinrich-Lassen-Park:
Auf den 2. und 3. Bauabschnitt verzichten, dafür zügig instand setzen!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Bezirksstadtrat Krüger macht auf das Antwortschreiben von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf den Beschluss der BVV Nr

Einleitend in die Diskussion macht Bezirksstadtrat Krüger auf das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, auf den Beschluss der BVV Nr. 1893/XVIII – Antrag auf Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde hinsichtlich der Beanstandung des BVV Beschlusses Nr. 1860/XVIII vom 22. Juni 2011 durch das Bezirksamt Tempelhof/Schöneberg von Berlin mit dem Bezirksamtsbeschluss Nr. 226/11 vom 28. Juni 2011 aufmerksam. Er teilt mit, dass der Beschluss der BVV umsetzbar ist und nicht gegen die Richtlinien der Landeshaushaltsordnung verstößt. Eine Mitarbeiterin aus dem Büro der Bezirksverordnetenvorsteherin legte am 30.05.2012 eine Kopie des Schreibens in die Fraktionsfächer. Weiterhin setzt er die Ausschussmitglieder über den Eingang eines offenen Briefes in Kenntnis.

Frau Hoffmann weist auf die bereits in kurzer Zeit für die Bürger zur Verfügung stehende Liegewiese hin. Weiterhin teilt sie mit, dass das Entwässerungsproblem in einer weiterführenden Planung untersucht werden muss. Hierfür müssen bautechnische Prüfungen vorgenommen werden.

BV Hauschild merkt an, dass die Arbeiten am Containerplatz, seiner Meinung nach, nur schleppend vonstatten gehen. Er beantragt das Ende der Debatte und die Abstimmung.

 

Der Antrag wird in vorliegender Form einstimmig beschlossen.

 

 
 

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