Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 BezVG über die Verordnung über die Veränderungssperre 7-45/60 für das Grundstück Nuthestraße 5 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade (siehe beiliegenden Übersichtsplan)
Einstimmiger Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Rechtsverordnung zur Festsetzung der Veränderungssperre 7 – 45 / 60. |
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