Auszug - Unerledigte Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt gem. § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg von Berlin die in der Anlage aufgeführten unerledigten Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis – Konsensliste. |
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