Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 50

Der Bezirksverordnetenvorsteher eröffnet die 50. Sitzung in der XVIII. Wahlperiode.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt die Bezirksverordnetenversammlung Herrn Gerhard Hellwig, der am 15. Januar im Alter von 85 Jahren verstorben ist.

 

Der Vorsteher teilt mit, dass Frau Feudel ihr Mandat aus beruflichen Gründen zum 31.12.2010 niedergelegt hat. Als Nachrücker begrüßt der Vorsteher Herrn Hagen Kliem, der am 10.01.2011 das Mandat angenommen hat.

 

Weiterhin teilt der Vorsteher mit, dass Frau Schuch im Dezember geheiratet hat und den Namen Waldt angenommen hat.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Bezirksverordneten Frau Dr. Graf, Herr Mohamed, Herr McGee und Herr Siebert.

Vom Bezirksamt sind Herr Schworck und Herr Krömer entschuldigt.

 

Im Nachgang zur Tagesordnung werden vorgelegt:

·         eine Vorlage des Vorstehers

·         vier Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Stadtplanung

·         ein Ersatzantrag der Fraktion der CDU zur Drucks.Nr. 1705/XVIII

·         ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zur BE aus dem Ausschuss für Schule, Drucks.Nr. 1475/XVIII

·         neun Mitteilungen zur Kenntnisnahme

·         die Mitteilung Nr. 1644/XVIII – Anwohnerinteressen berücksichtigen – wird vom BA zurückgezogen

 

Die vorliegende Konsensliste wird mit folgenden Änderungen verabschiedet:

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucks.Nr. 1691/XVIII wird aus der Konsensliste gestrichen. Die Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks.Nr. 1421/XVIII wird neben den bereits genannten Ausschüssen auch an den Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften überwiesen.

 

Der Vorsteher verliest die unbeantworteten Kleinen Anfragen gem. § 39 Abs. 3 GO BVV

 
 

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