Auszug - Exponiertes Eckgrundstück am Kleistpark adäquat entwickeln!
Beratungsbeiträge:
BV Krüger, Böltes, Seltz und Olschewski Mehrheitsbeschluss: Die BVV
ersucht das Bezirksamt, mit dem Ziel der Veräußerung und Bebauung des
Grundstücks Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm ein öffentliches
Interessenbekundungsverfahren über einen geeigneten Träger durchzuführen. Ziel
ist die Vergabe an einen bauwilligen Investor, der auf Grundlage der
Bebaubarkeitsstudien des Bezirksamtes eine Schließung der Blockecke vornimmt,
die dem gestalterischen Niveau der umgebenden Bebauung in „Berliner
Traufhöhe“ entspricht. Das Bezirksamt und die BVV sind an der Erteilung
des Zuschlags zu beteiligen. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan ist in
Abstimmung mit dem Investor aufzustellen, die Form und Höhe der Bebauung
und die Frist zur Durchführung des Vorhabens durch einen
städtebaulichen Vertrag abzusichern. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das
Grundstück an den Bezirk zurück zu geben. |
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