Drucksache - 1453/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem Ziel der Veräußerung und Bebauung des Grundstücks Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren über einen geeigneten Träger durchzuführen. Ziel ist die Vergabe an einen bauwilligen Investor, der auf Grundlage der Bebaubarkeitsstudien des Bezirksamtes eine Schließung der Blockecke vornimmt, die dem gestalterischen Niveau der umgebenden Bebauung in „Berliner Traufhöhe“ entspricht. Das Bezirksamt und die BVV sind an der Erteilung des Zuschlags zu beteiligen. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan ist in Abstimmung mit dem Investor aufzustellen, die Form und Höhe der Bebauung und die Frist zur Durchführung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu geben. |
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