Drucksache - 1453/XVIII  

 
 
Betreff: Exponiertes Eckgrundstück am Kleistpark adäquat entwickeln!
Status:öffentlichAktenzeichen:erledigt Sitzung 10.09.14 Stadtentw.
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit dem Ziel der Veräußerung und Bebauung des Grundstücks Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren über einen geeigneten Träger durchzuführen. Ziel ist die Vergabe an einen bauwilligen Investor, der auf Grundlage der Bebaubarkeitsstudien des Bezirksamtes eine Schließung der Blockecke vornimmt, die dem gestalterischen Niveau der umgebenden Bebauung in „Berliner Traufhöhe“ entspricht. Das Bezirksamt und die BVV sind an der Erteilung des Zuschlags zu beteiligen. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan ist in Abstimmung mit dem Investor aufzustellen, die Form und Höhe der Bebauung und die Frist zur Durchführung des Vorhabens durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu geben.

 
 

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