Auszug - der BVV vom 19.05.2010 - VE B-Plan 7-42 – BV Barbarossaplatz – Teil 2 Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag
Die
Verwaltung erklärt, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor der
Festsetzung der Städtebauliche und Erschließungsvertrag unterschrieben werden
muss. Der
Städtebauliche Vertrag kann erst nach der öffentlichen Auslegung und den ggf.
daraus ergebenen Veränderungen fertig gestellt werden. Abstimmung:
bei Enthaltungen einstimmig beschlossen Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, mindestens 1 Monat vor
dem Festsetzungsbeschluss in der Bezirksverordnetenversammlung dem Ausschuss für
Stadtplanung den städtebaulichen Vertrag und den Erschließungsvertrag
vorzulegen. Spätestens
zur gleichen Zeit soll das Bezirksamt die Einhaltung der Vorgaben aus dem
BVV-Beschluss mit der Drucksache-Nr. 1199/XVIII im Einzelnen darlegen. |
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