Auszug - Erweitertes Kontrollverfahren bei Sozialträgern einführen der BVV vom 17.03.2010 - federführend  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.8
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 07.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
1367/XVIII Erweitertes Kontrollverfahren bei Sozialträgern einführen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
  Ahlhoff, Elke
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
 
Beschluss

Die Drucksache wird gemeinsam mit den Drucks

Die Drucksache wird gemeinsam mit den Drucks.Nr. 1345/XVIII und 1365/XVIII beraten.

 

Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales liegt vor und wird an die Ausschussmitglieder verteilt, ebenso hierzu ein Ergänzungsantrag der Fraktion B90/Grüne.

Der Ausschuss für Soziales hat die drei Drucksachen zu einer Beschlussempfehlung unter der Überschrift „Endlich Kontrollverfahren und Transparenz bei Sozialleistungserbringern schaffen“ zusammengefasst.

Herr Oltmann erläutert den vorgelegten Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

 

Nach ausführlicher Diskussion der Empfehlung und der vorgeschlagenen Änderungen lässt die Vorsitzende über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen:

 

1.      Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

a.      ein transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bezirke zur Aushandlung der Verträge mit der Liga der Wohlfahrtsverbände eingeführt wird,

Abstimmung: einstimmig

b.      ein Bericht erstellt wird, nach welchen Kriterien und welchem Verfahren bisher die Selbstkontrolle der Verbände erfolgt ist und künftig erfolgen soll,

Abstimmung: einstimmig

c.      ein Controllingverfahren unter Beteiligung der Bezirke bzgl. der Umsetzung des Ligavertrags und der Zweckgerichtetheit der Mittelverwendung zügig entwickelt wird,

Abstimmung: einstimmig

d.      eine Evaluierung bzgl. der Qualität der geleisteten Arbeit sowie hinsichtlich der Wirksamkeit der eingesetzten Hilfen durch Sozialleistungserbringer erfolgt,

Abstimmung: einstimmig

e.      der Bericht über die Prüfung der Senatsverwaltung für Soziales, inwieweit die von der Treberhilfe geforderten und an sie gezahlten Kostensätze angemessen sind und die qualitativen Anforderungen an die Arbeit hinreichend erfüllt werden, auch der BVV zur Kenntnis gegeben wird (PM SenIAS vom 10.03.2010)

Ergänzung der Fraktion B’90/Grüne - Abstimmung: einstimmig

f.        ob und in welchem Umfang vertragliche Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen werden können,

enthält Änderungswunsch der Fraktion der SPD - Abstimmung: einstimmig

g.      grundsätzlich sichergestellt wird, dass der Bedarf an sozialen Einrichtungen vom Land Berlin und seinen Bezirken bestimmt wird.

Der ehemaliger Punkt g des Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Grüne wird abgelehnt, dem so geänderten Punkt g wird einstimmig zugestimmt.

 

2.      Die BVV ersucht das Bezirksamt darüber hinaus, in einem Bericht, der im Mai 2010 vorgelegt werden soll, die Kooperation mit Sozialleistungserbringern im Bezirk darzustellen. Der Bericht sollte umfassen:

 

-          eine Liste der übertragenen Leistungen und Aufgaben (unter Angabe der Abteilung des Bezirksamts, Art und Umfang der Leistung / beauftragter Leistungserbringer / Volumen der Leistungsvergütung in 2009);

-          Darstellung der Grundsätze für die Vertragsgestaltung;

-          Kontrollinstrumente des Bezirks zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Mittelverwendung;

-          Darstellung der Anforderungen und deren Kontrolle an die innere Struktur der Sozialleistungserbringer (Mitarbeitervertretung, Einhaltung von Tarifverträgen bzw. Mindeststandards);

-          eigene Vorschläge zur Schaffung von Kontrollinstrumenten auf Bezirksebene und zur Stärkung der eigenen Rechtsposition gegenüber Sozialleistungserbringern

Alle Spiegelstriche werden einstimmig verabschiedet.

 

Punkt 2 b aus der Empfehlung des Ausschusses für Soziales wird gestrichen und aus Punkt 2 c des Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Grüne wird auf Vorschlag der Fraktion der SPD folgende Beschlussempfehlung:

Nachnutzung des Grundstücks der ehemaligen Schwielowseeschule

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Nachnutzung des Grundstücks der ehemaligen Schwielowseeschule ohne den Baustein eines Wohnungslosenzentrums erfolgen kann.

Abstimmung: einstimmiger Beschluss:

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen