Auszug - der BVV vom 20.01.2010 - Umbenennung der Einemstraße - vertagt
BV M.
Kühnemann begründet im Namen ihrer Fraktion den Antrag. BV Kalies
macht mit erklärenden Ausführungen darauf aufmerksam, dass der Wortlaut im
Antragstext nicht lauten müsse „… umbenannt werden soll“,
sondern „… umbenannt werden kann“. Zum Antrag selbst gibt
er Hinweise zum Berliner Straßengesetz. Des Weiteren hegt er Zweifel daran,
dass Karl von Einem ein Wegbereiter und Verfechter der nationalsozialistischen
Ideologie gewesen sei und hält die Anforderung eines, von einem Historiker
ausgestellten, Gutachtens für erforderlich. Ferner gibt er zu Bedenken, dass
bei Umbenennung einer Straße auch die Anwohner, Firmen etc. hinzugezogen werden
müssen. Die
Argumente, die für eine Umbenennung sprechen, erscheinen ihm schlüssig, so BV
Brüning, jedoch halte auch er die Einbeziehung der Anwohner für notwendig. Eine
diesbezüglich „offene Veranstaltung“ mit den Betroffenen an einem
neutralen Ort wäre wünschenswert. In diesem
Zusammenhang wird von BV Jäkl der BVV-Beschluss „Straßenbenennung Vorrang
für Frauen“ zitiert. Demzufolge stehe sie der Thematik etwas zwiespältig
gegenüber. Des Weiteren macht sie an Beispielen deutlich, dass eine
Straßenumbenennung erarbeitet werden müsse. Herr D.
Siegfried von der Landesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (LASJ) nennt den
Ausschussmitgliedern die Gründe die dafür sprechen, die Einemstraße in Karl Heinrich
Ulrichs Straße umzubenennen. Er hält es für eine angemessene Reaktion, dass
hier jemand aus der Gruppe gewürdigt werde, deren Vernichtung von Einem
gefordert habe. Ergänzend
zum Sachverhalt äußert Herr G. Hoffmann u. a., sein Interesse beträfe nicht so
sehr die Einemstraße sondern liege darin, dass hier ein Mensch gewürdigt werde,
dessen Verdienste ganz unbekannt in Deutschland seien. BV
Höppner stellt u. a. fest, der Ausschuss könne sich vorstellen, im Rahmen des
Prüfauftrages auch im Prüfauftrag weiterzugeben, dass ein Gutachten erstellt
werde. Ferner sei es schwierig der Beschlusslage zu widersprechen. Sie schlägt
vor, erst einmal den Prüfauftrag abzuwarten; eine Würdigung halte sie jedoch
für notwendig. BV Kalies
schlägt folgende Umformulierung des Antrages vor: „Die
BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Einemstraße umbenannt werden kann,
ob die Voraussetzungen der AV Benennung vorliegen. Hierzu ist ein
wissenschaftliches Gutachten einzuholen“. Unter
Hinweis auf die Haushaltssperre fragt BV Jäkl das Bezirksamt, ob die
Möglichkeit bestünde, einen Gutachter zu bestellen und zu bezahlen. Dazu StR
Hapel: Man sei bemüht, Beschlussempfehlungen der BVV innerhalb des
Haushaltsrechtes umzusetzen. Es
erfolgt Abstimmung über den geänderten Antragstext. Abstimmung:
einstimmig beschlossen. Der
Antrag geht in geänderter Form als Beschlussempfehlung in die nächste BVV. |
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