Auszug - Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung verwirklichen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Vorgaben des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) umzusetzen und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen insbesondere bei der Planung von Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen einzubeziehen. Das Bezirksamt soll insbesondere bei allen zu planenden und zu realisierenden Projekten die Kontrollfunktion der Beauftragten für Menschen mit Behinderung gewährleisten und ein enges Zusammenwirken mit den zuständigen entsprechenden Abteilungen sicherstellen. Bei allen wichtigen Vorhaben ist analog §5 des LGBG vor der Beschlussfassung die Stellungnahme der Beauftragten einzuholen. Die Bezirksbeauftragte ist dem Landesbeauftragten gem. §7 des LGBG in ihren Pflichten und Rechten und der bezirklichen Zuständigkeit gleich zu behandeln. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt klar, dass der BVV-Beschluss mit der Ds-Nr 0921/XVIII („Barrierefreiheit herstellen“) auch für die Tiefbaumaßnahmen gelten soll und die planbaren Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau für die HH-Jahre 2010/2011 mit der Beauftragten abzustimmen sind. Dies bedeutet, dass über die durchgeführten Maßnahmen jeweils zum 31.03. für das abgelaufene Haushaltsjahr schriftlich berichtet wird (erstmalig zum 31.03.2010). Der Bericht solle eine Stellungnahme der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu den durchgeführten Maßnahmen beinhalten. Ferner soll die Bezirksbeauftragte die aus ihrer Sicht dringendsten zukünftigen Maßnahmen darstellen. |
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