Auszug - Wahl einer Bezirksbeauftragen für Menschen mit Behinderung gemäß § 7 ( 1) des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung ( Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) vom 28.09.2006
Nach § 7 (1) LGBG vom 28.09.2006 wählt die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bezirksamtes einstimmig Frau Franziska Schneider als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung. |
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