Drucksache - 1073/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Bezirksbeauftragen für Menschen mit Behinderung gemäß
§ 7 ( 1) des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung ( Landesgleichberechtigungsgesetz – LGBG) vom 28.09.2006
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.05.2009
Vorlage zur Beschlussfassung

Nach § 7 LGBG wählt in den Bezirken die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbeauftragten oder eine Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung

 

Nach § 7 LGBG wählt in den Bezirken die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbeauftragten oder eine Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Hinsichtlich seiner oder ihrer Rechte und Aufgaben gegenüber dem Bezirksamt und den anderen bezirklichen Einrichtungen gilt § 5 entsprechend der bezirklichen Zuständigkeit.

 

Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung nehmen in engem Zusammenwirken mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere folgende Aufgaben wahr:

 

1.

Sie geben Anregungen und unterbreiten Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben.

 

2.

Sie wachen darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden.

 

Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerinnen für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.

Hierdurch ist die Verantwortung der zuständigen Bezirksverwaltung nicht aufgehoben.

 

 

Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wird unmittelbar der Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales zugeordnet.

Das Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

 

Frau Franziska Schneider

 

zur Wahl als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung vor.

 

Frau Franziska Schneider wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren als geeignetste Bewerberin ausgewählt. Sie ist seit dem 01. Dezember 2008 mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Beauftragte für Menschen mit Behinderung betraut und vom Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) zur Erprobung zum Bezirk Tempelhof-Schöneberg abgeordnet.

 

Frau Schneider hat sich sehr schnell und mit Engagement in das Arbeitsgebiet eingearbeitet. Sie hat zu allen wichtigen Partnerinnen und Partnern in der Verwaltung, der Politik, zu Behindertenorganisationen und den Partnern und Gremien auf Landesebene Kontakte geknüpft und bereits erste wichtige Voraussetzungen für die behindertenpolitische Arbeit im Bezirk geschaffen. Zu nennen sind u.a. die Neuberufung des Beirates von und für Menschen mit Behinderungen und die Vergabe des Signets Barrierefrei.

 

Als gleichgestellte Schwerbehinderte ist sie selbst Betroffene und verfügt über Kenntnisse der entsprechenden Netzwerke.

 

Nach der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung soll die Versetzung vom ZeP  zum 01.Juni 2009 beantragt werden.

 

 
 

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