Drucksache - 1073/XVIII
Nach § 7
LGBG wählt in den Bezirken die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des
Bezirksamtes einen Bezirksbeauftragten oder eine Bezirksbeauftragte für
Menschen mit Behinderung. Hinsichtlich seiner oder ihrer Rechte und Aufgaben
gegenüber dem Bezirksamt und den anderen bezirklichen Einrichtungen gilt § 5
entsprechend der bezirklichen Zuständigkeit. Die
Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung nehmen in engem Zusammenwirken
mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere
folgende Aufgaben wahr: 1. Sie geben
Anregungen und unterbreiten Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und
Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der
Gleichstellung behinderter Menschen haben. 2. Sie wachen
darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die
Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden. Die
Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind Ansprechpartner oder
Ansprechpartnerinnen für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die
sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen
befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen. Hierdurch
ist die Verantwortung der zuständigen Bezirksverwaltung nicht aufgehoben. Die
Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung beim Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg wird unmittelbar der Bezirksstadträtin für Gesundheit und
Soziales zugeordnet. Das
Bezirksamt schlägt der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg Frau Franziska Schneider zur Wahl
als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung vor. Frau
Franziska Schneider wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren als
geeignetste Bewerberin ausgewählt. Sie ist seit dem 01. Dezember 2008 mit der
Wahrnehmung der Aufgaben einer Beauftragte für Menschen mit Behinderung betraut
und vom Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) zur Erprobung zum Bezirk
Tempelhof-Schöneberg abgeordnet. Frau
Schneider hat sich sehr schnell und mit Engagement in das Arbeitsgebiet
eingearbeitet. Sie hat zu allen wichtigen Partnerinnen und Partnern in der
Verwaltung, der Politik, zu Behindertenorganisationen und den Partnern und
Gremien auf Landesebene Kontakte geknüpft und bereits erste wichtige
Voraussetzungen für die behindertenpolitische Arbeit im Bezirk geschaffen. Zu
nennen sind u.a. die Neuberufung des Beirates von und für Menschen mit
Behinderungen und die Vergabe des Signets Barrierefrei. Als
gleichgestellte Schwerbehinderte ist sie selbst Betroffene und verfügt über
Kenntnisse der entsprechenden Netzwerke. Nach der
Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung soll die Versetzung vom ZeP zum 01.Juni 2009 beantragt werden. |
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