Auszug - Bericht über die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen
Einstimmiger Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt -
analog dem Bericht der Senatsverwaltung
für Inneres gemäß §11 des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) - der
Bezirksverordnetenversammlung alle zwei Jahre einen Bericht über die
Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung vorzulegen. Der Bericht soll
jeweils im März für die abgelaufenen Kalenderjahre der BVV zur Kenntnis gegeben
werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |