Auszug - Problematik von Erschließungsbeiträgen am Beispiel Grünanlage Gleditschstraße. Hierzu ist BzStR Schworck eingeladen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde
bereits ausführlich auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und
Verkehr am 26. Januar 2009 beraten. Auf dieser Sitzung kam es zu
Einlassungen, die dazu führten, dass der Ausschuss für Stadtplanung sich dieses
Themas annimmt. Zu Beginn der Beratung verteilt BzStR
Schwock eine Tischvorlage, die er bereits im Ausschuss für Umwelt, Natur und
Verkehr vorgelegt hatte, an die Ausschussmitglieder. In dieser Unterlage wird
der Verfahrensablauf sowie die Rechtsgrundlagen dargestellt. Weiterhin berichtet er, dass das
Verfahren 1989 begann. Im Jahr 1990 wurde der Bebauungsplan veröffentlicht. Die
BVV wurde im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne 2000, 2001 und 2002 über
den Neubau der Grünanlage unterrichtet. Für diese Maßnahme greift das
Erschließungsbeitragsgesetz und danach ist mit Ablauf des Jahrs der
Fertigstellung/Schlussabnahme spätestens nach 4 Kalenderjahren der
Erschließungsbeitrag zu erheben. Nachdem BV Rimmler konkret,
vertiefende Nachfragen unter anderem bzgl. der Sachlichen- sowie
Rechtsgrundlagen zur Abgrenzung der Spielplatzfläche bzw. zur Zuwegung der
Schule bzw. anderer externer Bereiche beantwortet haben möchte, stellt BV Dr.
Müller einen Antrag zur GO. Er hält es für angebracht, dass solch konkrete
Frage der Verwaltung schriftlich zu Verfügung gestellt werden, damit die
Möglichkeit zur Vorbereitung gegeben ist. Herr Rimmler bittet daraufhin die
Verwaltung ggf. die Antwort auf seine Fragen schriftlich nachzureichen. Im Zuge der Beantwortung der Fragen
bietet Herr Schworck den Ausschussmitgliedern an, die Aufstellung der
umlagefähigen bzw. nichtumlagefähigen Flächen bei Bedarf in der Abteilung
einzusehen. BV Kühne vertritt die Auffassung, dass
im ehemaligen Bezirk Schöneberg keine Erschließungsbeiträge für Grünanlagen
erhoben wurden. Er kritisiert die Handlungsweise der Verwaltung diesbezüglich,
vor allem dass die BVV nicht beteiligt wurde. Im Zuge der weiteren Beratung bittet
BV Oltmann die von ihm und von BV Olschewski gestellten Fragen schriftlich zu
beantworten und dies zu Protokoll zu geben. Ebenso bittet er die Verwaltung
durch das Rechtsamt ein Rückwirkungsverbot prüfen zu lassen. Der Ausschuss ist damit einverstanden,
dass einzelne Gäste im Namen der Anwohner sprechen. Diese machen ihren Unmut
über die Erschließungsbeitragserhebung deutlich. BV Janke schlägt vor das Thema
zunächst zu vertagen. Er bittet die Aussschussmitglieder ihre Fragen vorab
schriftlich einzureichen. BV M. Kühnemann stellt einen Antrag
zur GO. Sie betont, das Thema wurde bereits ausführlich im zuständigen
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr beraten. Der Ausschuss tagt im März
nochmals. BV Rimmler erklärt sich einverstanden
das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, schlägt aber eine gemeinsame
Ausschusssitzung beider Ausschüsse vor. |
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