Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE für das Grundstück Lichtenrader Damm 219/223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade  

 
 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.20
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0912/XVIII des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE für das Grundstück Lichtenrader Damm 219/223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Beschluss

BV Oltmann erklärt sich für befangen und wird nicht an der Abstimmung teilnehmen

BV Oltmann erklärt sich für befangen und wird nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE vom 18. Juni 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE.

 
 

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