Auszug - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE für das Grundstück Lichtenrader Damm 219/223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
BV Oltmann erklärt sich für befangen und wird nicht an der Abstimmung teilnehmen. Mehrheitsbeschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE vom 18. Juni 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE. |
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