Auszug - Pflegestützpunkt(e) für Tempelhof Schöneberg  

 
 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.14
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0869/XVIII Pflegestützpunkt(e) für Tempelhof Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür, dass beim Aufbau von neuen Pflegestützpunkten im Bezirk

  1. zunächst für Transparenz und korrekte Zuordnung von Finanz- und Personalmitteln gesorgt wird, um “Verschiebebahnhöfe” zu Lasten der Bezirke von vornherein auszuschließen,
  2. der Bedarf an neuen Stützpunkten insbesondere unter räumlichen, (nah-) verkehrstechnischen und bevölkerungsspezifischen Gesichtspunkten zu orientieren,
  3. die Qualität der Beratung zum Wohl der Versicherten an oberster Stelle steht und nicht etwa die Interessen von Trägern oder den Geld gebenden Pflegekassen,
  4. Instrumente und Kriterien geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Neutralität und Objektivität der Beratung in jeder Hinsicht gewahrt wird,
  5. die Personal- und Sachmittelausstattung so organisiert wird, dass der Qualitätsgesichtspunkt gemäß Punkt 2 nicht nur Makulatur wird,
  6. bei der Personalauswahl darauf geachtet wird, dass qualifizierte Pflegeberater wie Pflegefachwirte oder Gesundheitsfachwirte bevorzugt berücksichtigt werden, die u.a. auch für solche Tätigkeiten speziell ausgebildet wurden.
  7. die allgemeinen Kriterien der Barrierefreiheit für körperbehinderte und sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Mitbürger eingehalten werden.
  8. die Errichtung der Pflegestützpunkte unter angemessener Berücksichtigung der Belange von Frauen (Gender) und von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen (Diversity) vollzogen wird.
 
 

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