Auszug - Pflegestützpunkt(e) für Tempelhof Schöneberg
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Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür, dass beim Aufbau von neuen Pflegestützpunkten im Bezirk - zunächst für Transparenz und korrekte Zuordnung von Finanz- und Personalmitteln gesorgt wird, um “Verschiebebahnhöfe” zu Lasten der Bezirke von vornherein auszuschließen,
- der Bedarf an neuen Stützpunkten insbesondere unter räumlichen, (nah-) verkehrstechnischen und bevölkerungsspezifischen Gesichtspunkten zu orientieren,
- die Qualität der Beratung zum Wohl der Versicherten an oberster Stelle steht und nicht etwa die Interessen von Trägern oder den Geld gebenden Pflegekassen,
- Instrumente und Kriterien geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Neutralität und Objektivität der Beratung in jeder Hinsicht gewahrt wird,
- die Personal- und Sachmittelausstattung so organisiert wird, dass der Qualitätsgesichtspunkt gemäß Punkt 2 nicht nur Makulatur wird,
- bei der Personalauswahl darauf geachtet wird, dass qualifizierte Pflegeberater wie Pflegefachwirte oder Gesundheitsfachwirte bevorzugt berücksichtigt werden, die u.a. auch für solche Tätigkeiten speziell ausgebildet wurden.
- die allgemeinen Kriterien der Barrierefreiheit für körperbehinderte und sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Mitbürger eingehalten werden.
- die Errichtung der Pflegestützpunkte unter angemessener Berücksichtigung der Belange von Frauen (Gender) und von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen (Diversity) vollzogen wird.
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