Auszug - Alkoholverbot auf Spiel- und Bolzplätzen - einheitliche Regelung in Berlin - Regelungen / Maßnahmen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg - Zahlen für den Bezirk (Aufgriffe/Krankenhauseinweisungen) - Stand der Mitteilung zur Kenntnisnahme bezüglich Drucks.Nr. 0449/XVIII
BVV Pschollkowski berichtet, dass die Beschlussempfehlung, Drucksachen Nr. 0449/XVIII, nach eingehender Beratung im Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen beschlossen wurde. Die Senatsverwaltung verweist zu dieser Thematik auf das Grünanlagengesetz. Weiterführende Regelungen müssten die Bezirke treffen. BzStR Schworck kündigt an, dass eine Mitteilung zur Kenntnisnahme zur o.g. Drucksache demnächst in die BVV eingebracht wird. Ein Alkoholverbot könnte per Allgemeinverfügung ausgesprochen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach würden Hinweisschilder an Spiel- und Bolzplätzen angebracht um die Bürger darauf hinzuweisen. Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, die zu erwartende Mitteilung zur Kenntnisnahme im Ausschuss zu beraten. |
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