Auszug - Novelliertes Verbraucherinformationsrecht aktiv nutzen - der BVV vom 21.01.2009
BV Kühne begründet diesen Antrag ausführlich. Die vorangegangene Beratung der “Schnellwarnmeldungen” zeige, wie wichtig die Information der Bürger sei. Diese Information könnte gemeinsam von allen Bezirken betrieben werden. BzStR Schworck weist auf mögliche Problematiken bei der generellen Information der Verbraucher hin und bittet zu gegebener Zeit die Frage der Verbraucherinformation hinsichtlich der Art, Weise und Umfang zu präzisieren. Im Laufe der Diskussion stellt Herr Kühne klar, dass es hinsichtlich der Information der Verbraucher eine Ermächtigung des Bundestages zur Veröffentlichung von Daten gebe.
BV Dittmeyer schlägt eine Änderung des Antrages vor. Sie empfiehlt dem Ausschuss zunächst nur den zweiten Absatz des Antrages zu beschließen. Die antragstellende Fraktion stimmt der Änderung zu.
Abstimmung über den geänderten Antrag: einstimmig beschlossen Text: Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei den übrigen Bezirken und den zuständigen Senatsverwaltungen für die Einrichtung eines gemeinsamen Informationssystems einzusetzen, über das Meldungen und Informationen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes zeitnah und effizient veröffentlicht werden können. |
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