Auszug - der BVV vom 19.11.2008 - Pflegestützpunkt(e) für Tempelhof Schöneberg  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 26.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0869/XVIII Pflegestützpunkt(e) für Tempelhof Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

BV Pschollkowski begründet diesen Antrag ausführlich.

Die Fraktion Bündnis 90 wünscht einen Textzusatz. BV Schwarz verliest den gewünschten Text und bittet, ihn als Punkt 1. in die Aufzählung zu übernehmen.

BV Dr. Baack bittet, ebenfalls den Antragstext um einen achten Punkt zu erweitern.

BzStR’in Dr. Klotz schlägt vor, dass Herr Frese die Anwesenden über die aktuelle Sachlage informieren sollte. Dieser berichtet ausführlich. Unter Anderem gab es bereits zwei Verhandlungsrunden zwischen der Senatskanzlei und Vertretern der Kranken- und Pflegekassen.

Die Senatskanzlei besteht weiterhin auf den Schlüssel, einen Pflegestützpunkt für 95 Tausend Einwohner. Die Kranken- und Pflegekassen stimmen dem nicht zu.

Ebenso ist die Frage der Finanzierung bisher ungeklärt.

Die Ausschussmitglieder einigen sich im Laufe der anschließenden Diskussion auf zwei weitere textliche Änderungen des Antragstextes.

Abstimmung über den geänderten Text: einstimmig beschlossen

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür, dass beim Aufbau von neuen Pflegestützpunkten im Bezirk

 

1.      zunächst für Transparenz und korrekte Zuordnung von Finanz- und Personalmitteln gesorgt wird, um “Verschiebebahnhöfe” zu Lasten der Bezirke von vornherein auszuschließen,

2.      der Bedarf an neuen Stützpunkten insbesondere unter räumlichen, (nah-) verkehrstechnischen und bevölkerungsspezifischen Gesichtspunkten zu orientieren,

3.      die Qualität der Beratung zum Wohl der Versicherten an oberster Stelle steht und nicht etwa die Interessen von Trägern oder den Geld gebenden Pflegekassen,

4.      Instrumente und Kriterien geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Neutralität und Objektivität der Beratung in jeder Hinsicht gewahrt wird,

5.      die Personal- und Sachmittelausstattung so organisiert wird, dass der Qualitätsgesichtspunkt gemäß Punkt 2 nicht nur Makulatur wird,

6.      bei der Personalauswahl darauf geachtet wird, dass qualifizierte Pflegeberater wie Pflegefachwirte oder Gesundheitsfachwirte bevorzugt berücksichtigt werden, die u.a. auch für solche Tätigkeiten speziell ausgebildet wurden.

7.      die allgemeinen Kriterien der Barrierefreiheit für körperbehinderte und sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Mitbürger eingehalten werden.

8.      die Errichtung der Pflegestützpunkte unter angemessener Berücksichtigung der Belange von Frauen (Gender) und von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen (Diversity) vollzogen wird.

 
 

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