Auszug - Rechtzeitig Handeln – Mietkosten senken
Zu diesem TOP berichtet Frau Bezirksstadträtin Schöttler
ausführlich vom Abschluss der Vereinbarungen mit dem neuen Besitzer zum
bestehenden Mitvertrag. Diese Vereinbarungen werden als 6. Anlage zum
Mietvertrag genommen. So wird nunmehr der Kellerraum zur kostenfreien Nutzung
frei gegeben. Lediglich Heizkosten hierfür müssen gezahlt werden. Die Nettokaltmiete beträgt nunmehr 6,80 Euro mit einer
jährlichen Erhöhung von 1%. Die Nebenkosten betragen 2,40 Euro. Bei einer evtl. Kündigung des Mietvertrages müssen keine
Rückbaukosten gezahlt werden. Die Laufzeit ist nunmehr bis 2015, eine Kündigung muss
dann ein Jahr im voraus ausgesprochen werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit
um weitere 3 Jahre. Frau Schöttler beziffert die jährlichen Einsparungen zu
Vertragsbeginn auf ca. 13 Tausend Euro. Zu Laufzeitende lägen die jährlichen
Kosten in der derzeitigen Höhe. Herr Krömer bestätigt die Teilnahme der SE FM an den
Vertragsverhandlungen und Prüfung des Marktumfelds, wonach die Mietkosten als
angemessen zu bezeichnen sind. Der Ausschuss beschließt einstimmig, dass sich der
Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hat. |
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