Auszug - Rechtzeitig Handeln – Mietkosten senken - der 23. BVV vom 15.10.2008 Hierzu eingeladen BzStR'in Schöttler
BV Rimmler begründet den Antrag seiner
Fraktion ausführlich. Das Gebäude soll vom jetzigen Besitzer, der BVG,
veräußert werden. Ziel des Antrages ist es eine Kostenersparnis zu erzielen.
Hierfür könnte man den zukünftigen Mietzins neu verhandeln bzw. die
Räumlichkeiten kündigen und neue Räume anmieten. Hinsichtlich der im Antrag geforderten
Prüfung von Alternativen erklärt das BA, dass diese Prüfung stattgefunden hätte
und keine alternativen Räumlichkeiten in verträglicher Nähe zur Verfügung stünden.
Herr rimmler bittet das BA eine derartige Prüfung kontinuierlich durchzuführen. BzStR’in Frau Schöttler erklärt,
der Mitvertrag ist bis Ende nächsten Jahres gültig und verlängert sich um
weitere drei Jahre, sofern er nicht bis Ende diesen Jahres fristgemäß gekündigt
wird. Die darin enthaltene Miete ist eine
Bruttomiete. Die Betriebskosten sind pauschal auf die Kaltmiete aufgeschlagen.
Dies erklärt den von einigen Bezirksverordneten als zu hoch empfundene
Quadratmeterpreis. Vertiefende Nachfragen zum Mietvertrag
werden von der Verwaltung beantwortet. Das Bezirksamt ist im Kontakt mit dem
Vertreter des zukünftigen Eigentümers, einer Gebäudemanagement Gesellschaft und
hofft schon bald mit Verhandlungen beginnen zu können. Frau Schöttler sagt zu,
den Ausschuss auf dem Laufenden zu halten. Sie führt weiterhin aus, dass die Quadratmeteranzahl nicht verringert
werden kann. Ebenso sei es sinnvoll diese Kinder- und Jugendbegegnungsstätte in
diesem Bereich fortzuführen. Sie wird von zum Teil recht jungen Kindern besucht,
denen ein weiter Weg nicht zugemutet werden kann. Auf Nachfrage von BV Oltmann erklärt
Sie, dass ihrer Meinung nach die Heizkosten als Pauschalsumme gezahlt werden
und aus diesem Grund nicht nochmals extra abgerechnet werden. Die Nachfrage, ob die vorhandenen
Auflagen vom Untermieter eingehalten würden wird bejaht. Im Zuge der Diskussion wird angeregt,
dass das bezirkliche Facilitymanagement in die Vertragsverhandlungen
eingebunden werden sollte. Das dort vorhandene Fachwissen müsse genutzt werden. BV Rimmler wünscht eine rechtliche
Beurteilung des vorliegenden Vertrages hinsichtlich der Verlängerung bzw.
Kündigungsfristen durch das bezirkliche Rechtsamt. Nach Meinung von Herrn
Rimmler ist eine automatische Vertragsverlängerung, wie vom BA gesehen, nicht
im derzeit gültigen Vertrag vorgesehen; demnach wäre hinsichtlich der
Vertragverlängerung/Kündigung die vom BA beschriebene besondere Eile zum Ende
dieses Jahres nicht gegeben. Der Ausschuss beschließt die Drucksache zurück zu stellen und die Beratung
auf die nächste Sitzung zu vertagen. |
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