Auszug - Situation Schulhelfer
Schulrat
Schmidt teilt mit, dass die Anträge aus den Bezirken vorliegen. Leider konnten
diese seitens der Senatsverwaltung, aus krankheitsbedingten Gründen noch nicht
abschließend bearbeitet werden. Jedoch kommen die Schulhelfer nun nach und nach
an die Schulen. Der Prozess werde hoffentlich in den nächsten Wochen
abgeschlossen sein. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob
Schüler nicht eingeschult werden konnten, da keine Schulhelfer vorhanden seien,
antwortet Schulrat Schmidt: In einigen Schulen trifft dies zu; so auch hier; er
informiert über diesen Einzelfall. Des Weiteren teilt er mit, es gäbe
Schulhelfer generell nur in der Integration, die Sonderschulen haben ihre
pädagogischen Unterrichtshilfen. Laut Frau Rädler fehlt an dieser
Schule für den Förderschwerpunkt ein Schulhelfer, man wisse jedoch nicht, wie
es an den Integrationsschulen aussieht. Von den Grundschulen habe man keine
Rückmeldungen, dass ein Kind nicht beschult wird. In zwei Fällen seien noch
Schulhelfer beantragt – so Schulrat Schmidt. Ferner erläutert er die
Nachfrage von BV Ahlhoff betreffend den Verteilungsschlüssel der
sonderpädagogischen Förderstunden. Die Vorsitzende verliest einen von ihr
formulierten Antrag betreffend “Schulhelferstruktur
aufrechterhalten”: “Das BA wird ersucht, sich auf
Senatsebene und über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass 1.
die Schulhelfer für schwerstmehrfachbehinderte Kinder
und für autistische Kinder an den Förderzentren sowie an den Regelschulen in
vollem Stundenumfang der vorhandenen Anträge eingesetzt werden, 2.
entsprechende Anträge bis spätestens 14 Tage vor Beginn eines
neuen Schuljahres abschließend bearbeitet werden und 3.
sowohl den Schulen als auch den Eltern und den Trägern
als Bescheid vorliegen, 4.
die Bearbeitung der Anträge für Schulhelfer nicht wie
bisher von einer einzigen Person für ganz Berlin erledigt werden, 5.
die Schulhelfer weiterhin in der Verantwortung der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung verbleiben und nicht
in den Bereich der Jugendhilfe/Sozialhilfe überführt werden.” In folgender Beratung des Antrages
schlägt die Vorsitzende vor, Punkt 4 zu streichen, Punkt 1 bis 3 in Gänze zur
Abstimmung zu stellen und Punkt 5 separat abstimmen zu lassen. Zu Punkt 5 des Antrages bittet BV
Ahlhoff, Frau Wissel zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um mit ihr den
ganzen Förder- und Sonderpädagogischen Fragekomplex zu erörtern. Die
Vorsitzende sagt dies zu. Abstimmung Punkt 1 bis 3: einstimmig
beschlossen Abstimmung Punkt 5: mehrheitlich
beschlossen Abstimmung über die Dringlichkeit: mehrheitlich
beschlossen Der Antrag geht als Dringlichkeitsantrag
(Punkt 5 wird Punkt 4) in die nächste BVV. |
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