Auszug - Situation Schulhelfer  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hanielweg 7 und 9, 12277 Berlin
Ort: Ehemalige Steinwald-Schule - Mehrzweckraum, EG -
 
Beschluss

Schulrat Schmidt informiert, dass die Schulhelfer heute noch nicht da seien, die Senatsverwaltung arbeite daran wegen krankheitsbedingten Ausfall, Anträge aus den Bezirken liegen vor, jedoch die Schulhelfer kommen nach und nach an die Schulen das ist hof

Schulrat Schmidt teilt mit, dass die Anträge aus den Bezirken vorliegen. Leider konnten diese seitens der Senatsverwaltung, aus krankheitsbedingten Gründen noch nicht abschließend bearbeitet werden. Jedoch kommen die Schulhelfer nun nach und nach an die Schulen. Der Prozess werde hoffentlich in den nächsten Wochen abgeschlossen sein.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Schüler nicht eingeschult werden konnten, da keine Schulhelfer vorhanden seien, antwortet Schulrat Schmidt: In einigen Schulen trifft dies zu; so auch hier; er informiert über diesen Einzelfall. Des Weiteren teilt er mit, es gäbe Schulhelfer generell nur in der Integration, die Sonderschulen haben ihre pädagogischen Unterrichtshilfen.

 

Laut Frau Rädler fehlt an dieser Schule für den Förderschwerpunkt ein Schulhelfer, man wisse jedoch nicht, wie es an den Integrationsschulen aussieht.

Von den Grundschulen habe man keine Rückmeldungen, dass ein Kind nicht beschult wird. In zwei Fällen seien noch Schulhelfer beantragt – so Schulrat Schmidt. Ferner erläutert er die Nachfrage von BV Ahlhoff betreffend den Verteilungsschlüssel der sonderpädagogischen Förderstunden.

 

Die Vorsitzende verliest einen von ihr formulierten Antrag betreffend “Schulhelferstruktur aufrechterhalten”:

 

“Das BA wird ersucht, sich auf Senatsebene und über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass

1.      die Schulhelfer für schwerstmehrfachbehinderte Kinder und für autistische Kinder an den Förderzentren sowie an den Regelschulen in vollem Stundenumfang der vorhandenen Anträge eingesetzt werden,

2.      entsprechende Anträge bis spätestens 14 Tage vor Beginn eines neuen Schuljahres abschließend bearbeitet werden und

3.      sowohl den Schulen als auch den Eltern und den Trägern als Bescheid vorliegen,

4.      die Bearbeitung der Anträge für Schulhelfer nicht wie bisher von einer einzigen Person für ganz Berlin erledigt werden,

5.      die Schulhelfer weiterhin in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung verbleiben und nicht in den Bereich der Jugendhilfe/Sozialhilfe überführt werden.”

 

In folgender Beratung des Antrages schlägt die Vorsitzende vor, Punkt 4 zu streichen, Punkt 1 bis 3 in Gänze zur Abstimmung zu stellen und Punkt 5 separat abstimmen zu lassen.

Zu Punkt 5 des Antrages bittet BV Ahlhoff, Frau Wissel zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um mit ihr den ganzen Förder- und Sonderpädagogischen Fragekomplex zu erörtern. Die Vorsitzende sagt dies zu.

 

Abstimmung Punkt 1 bis 3: einstimmig beschlossen

Abstimmung Punkt 5: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung über die Dringlichkeit: mehrheitlich beschlossen

 

Der Antrag geht als Dringlichkeitsantrag (Punkt 5 wird Punkt 4) in die nächste BVV.

 
 

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