Auszug - Ombudsmann gegen Korruption - der BVV vom 16.04.2008  

 
 
25.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
0632/XVIII Ombudsfrau gegen Korruption
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Rechnungsprüfung und finanzielle Beteiligungen des Bezirks liegt vor

Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Rechnungsprüfung und finanzielle Beteiligungen des Bezirks liegt vor. Die dort vorgenommen Änderungen werden von den Mitgliedern des Hauptausschusses übernommen. Folgende Beschlussempfehlung wird einstimmig verabschiedet:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Institution einer bezirklichen Ombudsfrau/eines bezirklichen Ombudsmannes gegen Korruption zu schaffen. Diese Stelle soll von einer externen Rechtsanwältin/einem externen Rechtsanwalt wahrgenommen werden, die/der als Erstansprechpartnerin/Erstansprechpartner Hinweise aus der Bevölkerung oder der Verwaltung annimmt und diese dann anonymisiert an die zuständigen Stellen im Bezirksamt weiterleitet.

Die Tätigkeit der Ombudsfrau, des Ombudsmannes soll längstens sechs Jahre von ein und derselben Person wahrgenommen werden.

Der BVV ist bis zum 31.01.2009 zu berichten.

 
 

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