Auszug - Ombudsmann gegen Korruption - der BVV vom 16.04.2008
Die Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses für Rechnungsprüfung und finanzielle Beteiligungen des Bezirks
liegt vor. Die dort vorgenommen Änderungen werden von den Mitgliedern des
Hauptausschusses übernommen. Folgende Beschlussempfehlung wird einstimmig
verabschiedet: Das Bezirksamt wird ersucht, die Institution einer
bezirklichen Ombudsfrau/eines bezirklichen Ombudsmannes gegen Korruption zu
schaffen. Diese Stelle soll von einer externen Rechtsanwältin/einem externen
Rechtsanwalt wahrgenommen werden, die/der als
Erstansprechpartnerin/Erstansprechpartner Hinweise aus der Bevölkerung oder der
Verwaltung annimmt und diese dann anonymisiert an die zuständigen Stellen im
Bezirksamt weiterleitet. Die Tätigkeit
der Ombudsfrau, des Ombudsmannes soll längstens sechs Jahre von ein und
derselben Person wahrgenommen werden. Der BVV ist
bis zum 31.01.2009 zu berichten. |
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