Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV  

 
 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0509/XVIII Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 25 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Herr Dennis Breitenwischer zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Schule gewählt.

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

Herr Breitenwischer hat den Verzicht mit Schreiben vom 18. Dezember 2007, eingegangen im Büro der BVV am 02. Januar 2008, zum 31.12.2007 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

Nach § 25 (1) BezVG i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten beendet ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Breitenwischer mit Ablauf des 31. Dezember 2007 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 
 

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