Auszug - Aufhebung der Schwielowsee-Schule nach § 109 Schulgesetz
Dieser TOP wird zusammenhängend mit TOP
5.1 beraten. Herr Gapp berichtet kurz über das
bisherige Verfahren und das die Schwielowsee-Schule nunmehr zum 31.07.2008
aufgehoben wird. Zur Auslagerung teilt er mit, dass zum
großen Teil die Klassen eine Frequenz von 20/18/19 Schülern aufweisen, d.h.
unterhalb der möglichen Klassenfrequenz. Die Stufe 3 ist eine
Ausnahmeklassenstufe, dort beträgt die Klassenfrequenz 23/24/23 Schüler. Es gab
verschiedene Standortalternativen worüber zuerst in einer Gesamtkonferenz mit
dem Kollegium beraten wurde, bevor die ersten zwei Varianten (erste Variante:
Teltow-GS, zweite Variante: Havelland-GS) den Eltern in einer Elternversammlung
am 01.11.2007 vorgestellt wurden. Herr Gapp berichtet über die Reaktionen der
Eltern und teilt mit, dass die Eltern u.a. darüber informiert wurden, dass in
der Teltow-GS die gebundene und in der Havelland-GS die offene Form stattfindet
mit dem dort tätigen freien Träger. Über die Alternativen werden die Eltern
nochmals in Schriftform informiert mit dem Hinweis, sie mögen sich bis Anfang
Dezember 2007 positionieren. In der anschließenden Debatte werden
Nachfragen zur Problematik sowie deren Lösungsfindung von Herrn Gapp
beantwortet. Auf Bitte von BV Ahlhoff sagt Herr
Gapp zu, alle Schülerzahlen an die Fraktionen und Schulpolitischen Sprecher
über das BVV-Büro nachzureichen. Frau Eizig, Vorstandsmitglied der
Elternschaft der Schwielowsee-GS, spricht die Bitte aus, die Schüler mögen
Zeugnisse erhalten woraus ersichtlich ist, dass sie Schüler der Schwielowsee-GS
sind; insbesondere Schüler, die auf die Teltow-Schule in die 6. und 7. Klasse
gehen und begründet dies. StR Hapel sagt zu, dies prüfen zu lassen. Allerdings
wird von Seiten des Ausschusses darüber Unverständnis geäußert. |
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