Auszug - Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen der BVV vom 21.03.2007 -mitberatend-
BV Katzemich begründet den Antrag
ausfürhlich. Sie erklärt die Problematik, die sich den
Betreibern/Betreiberinnen von Wohnungsbordellen ergibt. Da es sich hier
hauptsächlich um Fauen handelt, die nach Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, sieht sie die
positiven Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes für diese durch die Auslegung
des Baurechts durch die Bezirke als kontakariert an. Sie bittet darum, dass
Wohnungsbordelle nicht geschlossen werden sollen, solange sie die Anwohner
nicht stören. BV Jäkl schließt sich den Ausführungen von Frau Katzemich an und
verdeutlicht dieses frauenpolitische Problem. BV Janke beantragt, dass der Ausschuss
den Antrag so übernimmt. Die baurechtliche Beratung müsse im Ausschuss für
Stadtplanung geführt werden. Die Verwaltung erklärt, die Sachlage
falle in den Bereich des Bezirksbürgermeisters. Aus diesem Grund wolle man hier
keine Erklärung abgeben. Frau Klee, vom Bundesverband Sexueller
Dienstleistungen, erhält das Wort. Sie plädiert für den Erhalt kleiner Wohnungsbordelle.
Sie berichtet von Erfahrungen der Stadt Dortmund mit einem s.g. Runden Tisch
zur Lösung dieser Probleme. In Berlin wurde nach Einführung des
Prostitutionsgesetzes von der Senatsverwaltung die Bildung eines Runden Tisches
abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Rat der
Bürgermeister hätte auf seiner letzten Sitzung die Problematik beraten und
einen Auftrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben eine
einheitliche Regelung für Berlin zu finden. Nach kontroverser Diskussion im Ausschuss
wird die Drucksache abgestimmt: Abstimmung: Einstimmig bei einer
Enthaltung. |
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