Auszug - Selbstverpflichtung des Bezirks zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zur Einhaltung der natur- und umweltschutzrechtlichen und schallschutztechnischen Auflagen auf dem künftigen Außentransportstandort am Vorarlberger Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XI-194 aa
Da die in der MzK genannte
“Selbstverpflichtung des Bezirks” bei den Mitgliedern des
Ausschusses einige Verwunderung hervorruft, erklärt StR Krömer ausführlich den
Hintergrund dazu. Es folgt eine kontroverse Diskussion über
die Einschränkung des Spielbetriebes in der Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen,
der Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Sportlärmverordnung sowie über die
Vorgaben der Richtwerte für Lärmschutz. Aus der Diskussion heraus äußert BD
Thamm, dass die Mitteilung nicht zur Kenntnis genommen werden kann, da noch
Differenzen zu den rechtlichen Vorschriften bestehen; zum einen über die
Ruhezeiten am Sonntag (im Gesetz so nicht vorgegeben), zum andren über die
Frage der Beleuchtung (Einschränkung vor Ende des Betriebsschlusses). Er hält
es für sinnvoll, dies vor Kenntnisnahme nochmals zu prüfen. Die Vorsitzende stimmt dem zu, die
Mitteilung wird – ohne Einwand – vertagt. Frau Bernstein bedankt sich bei Frau
Szalucki und StR. Krömer für die Berichterstattung. |
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