Auszug - Benennung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG - Eigenbetriebsgesetz - i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung
Einstimmiger Beschluss: Gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG – Eigenbetriebsgesetz – i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung ist ein Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung zu benennen, das im Verwaltungsrat als stimmberechtigte Person mitarbeitet. Vorgeschlagen für den Verwaltungsbeirat wird von den Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen Frau Martina Rade. Frau
Martina Rade wird
als ordentliches Mitglied der BVV für den Verwaltungsrat des
Kita-Eigenbetriebes Süd-West gewählt. |
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