Auszug - Benennung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG - Eigenbetriebsgesetz - i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung  

 
 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.11.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0018/XVIII Benennung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat des Eigenbetriebes gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG - Eigenbetriebsgesetz - i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

Gem. § 6 Abs. 2 Punkt 2 EigG – Eigenbetriebsgesetz – i.V.m. § 7 Abs. 2a Betriebssatzung ist ein Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung zu benennen, das im Verwaltungsrat als stimmberechtigte Person mitarbeitet.

Vorgeschlagen für den Verwaltungsbeirat wird von den Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen Frau Martina Rade.

Frau Martina Rade wird als ordentliches Mitglied der BVV für den Verwaltungsrat des Kita-Eigenbetriebes Süd-West gewählt.

 
 

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