Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 26.01.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 2     Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen      
Ö 2.1  
Sprachprogramm in Modell-Kitas Hierzu wird ein/e Vertreter/in der Abt. Ges. eingeladen      
Ö 2.2  
Sprachförderung nach dem Kita-Bildungsplan      
Ö 3  
Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 3.1  
aus der BVV vom 20.10.2004 betr.: Kommunaler Eigenbetrieb - aber wie?  
Enthält Anlagen
1141/XVII  
    05.01.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 3.5 - vertagt
    Im Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass der parallel beratende Jungendhilfeausschuss noch zu keinem abschließenden Beratungsergebnis gelangt ist

Im Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass der parallel beratende Jungendhilfeausschuss noch zu keinem abschließenden Beratungsergebnis gelangt ist.

BzStR’in Schöttler verteilt im Ausschuss eine Mitteilung aus dem Abgeordnetenhaus betr. ‚Neuordnung der Kitalandschaft – Vorbereitung der Gründung kommunaler Eigenbetriebe‘. Dies beinhaltet nach Aussage von BzStR’in Schöttler zunächst die Beschlusslage auf Senatsebene, die derzeit im Abgeordnetenhaus diskutiert wird. Im Rat der Bürgermeister ist eine Reihe von Fragen ebenfalls bereits beraten worden. Am wenigsten wird derzeit noch die Betriebsgröße und die Frage der Anzahl der Eigenbetriebe angezweifelt. Die Rechtsform, die anzustreben ist, ist der Eigenbetrieb.

Im Folgenden stellt Frau Schöttler ausführlich den derzeitigen Stand der Diskussionslage und die Sachzwänge dar.

Ebenfalls verteilt wird im Ausschuss die Stellungnahme von Tempelhof-Schöneberg, die im Zuge der Beratungen im RdB abgegeben wurde und eine Aufstellung des Eigenbetriebsgesetzes.

 

Frau Kaddatz weist darauf hin, dass sie als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Kontakt mit dem Nachbarbezirk Zehlendorf-Steglitz aufgenommen hat. Am 17.02.04 wird eine gemeinsame Sondersitzung der Jugendhilfeausschüsse beider Bezirke stattfinden.

Der Antrag wird vertagt bis der JHA abschließend beraten hat.

 

   
    26.01.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.1 - im Ausschuss abgelehnt
    Den Ausschussmitgliedern wird zur Thematik umfangreiches Material zur Verfügung gestellt

Den Ausschussmitgliedern wird zur Thematik umfangreiches Material zur Verfügung gestellt.

Frau Schöttler informiert, dass die Mustersatzung noch in Bearbeitung ist, da noch einige Punkte wie z. B. der Verwaltungsrat, der Umgang mit den Immobilien etc. geklärt werden muss und eine rechtliche Prüfung erfolgt. Allerdings nimmt die Erstellung der Mustersatzung noch etwas Zeit in Anspruch.

Auf Anfrage von Frau Kaddatz nach dem Wirtschaftlichkeitsgutachten wird mitgeteilt, dass das Gutachten kurz vor dem Abschluss steht und wahrscheinlich in der nächsten JHA-Sitzung am 17.02.2005 vorgestellt werden kann.

 

Die Fraktion B‘90/DG bringen einen Änderungs- und Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. Nr.: 1141/XVII): ”Kommunaler Eigenbetrieb - aber wie?” ein.

Der Änderungs-/Ergänzungsantrag wird Punkt für Punkt durchgesprochen. Dabei kommt es zu heftigen kontroversen Diskussionen.

 

Letztendlich wird der Änderungs-/Ergänzungsantrag mit 5 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.

 

 

 

Der von Frau Schöttler beantragte TOP ”Haushalt 2005 - Zuwendungen an freie Träger” wurde nicht behandelt.

 

   
    02.02.2005 - Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften
    Ö 3.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache abschließend beraten

Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vorgelegt.

Herr Kühne schlägt vor den Unterpunkt 4 der Empfehlung zu verändern.

Frau Kaddatz und Herr Schworck erklären ihr Befremden gegenüber diesem Wunsch, da dieser Punkt auf Antrag der Fraktion B‘90/Grüne im Jugendhilfeausschuss in der jetzt vorliegenden Form verändert wurde.

Herr Schworck regt an, die Beschlussfassung im Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften zu vertagen, da der Ausschuss dies nicht mit dem Finanzdezernent diskutieren kann, da dieser keine Möglichkeit hatte sich auf diesen Punkt vorzubereiten.

BzBm Band richtet die Bitte an den Hauptausschuss, dem Finanzservice zukünftig die Möglichkeit einzuräumen, eine fachliche Bewertung vorzunehmen.

Herr Schworck bedauert, dass keine klare Festlegung der Federführung bei dieser Drucksache erfolgt ist. Dadurch hätte ein Teil der Irritationen vermieden werden können.

Die Vorsitzende plädiert ebenfalls dafür, dass, wann immer es um finanzielle Angelegenheiten geht, die Auswirkungen auf den Gesamthaushalt haben, der Hauptausschuss die entscheidende Instanz sein sollte.

Frau Kaddatz macht den Vorschlag, den Punkt 4 bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes auszugliedern und der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses ansonsten zu folgen.

Die Vertagung des gesamten Antrages wird gegen die Stimmen der Fraktion der SPD mehrheitlich abgelehnt.

Der Empfehlung wird unter Herausnahme des Punktes 4 gegen die Stimmen der Fraktion der SPD mehrheitlich zugestimmt.

 

   
    16.02.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Mehrheitsbeschluss:

Mehrheitsbeschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1.      Kitas, deren Personal sich mehrheitlich gegen die Übertragung an Freie Träger der Jugendhilfe ausgesprochen haben und bei denen der Versuch der Personalumsetzung gescheitert ist, werden dem kommunalen Eigenbetrieb unter der Voraussetzung eingegliedert, dass auch eine Übertragung noch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden kann.

2.      Der kommunale Eigenbetrieb erbringt, wie der Freie Träger der Jugendhilfe, den Trägeranteil von 9%, damit Wettbewerbsicherheit gewahrt wird.

3.      Gegenstand und Zweck des kommunalen Eigenbetriebes soll weit gefasst werden um naheliegende, gemeinnützige Geschäftsfelder im Sinne der Jugendhilfe zu einem späteren Zeitpunkt erschließen zu können. Dem Eigenbetrieb soll erlaubt sein, Untervermietungen vorzunehmen.

4.      Die Möglichkeit eines bezirksübergreifenden Trägerverbundes und eines evtl. Personalausgleiches über die Bezirksgrenzen hinweg ist zu prüfen.

5.      Die in den §§ 22 – 27 des Eigenbetriebsgesetzes festgelegten Berichtspflichten sollen um die oben angegebenen Fragen ergänzt werden. Berichtsempfänger sind neben dem Verwaltungsrat die Mitglieder des JHA und die Mitglieder des Hauptausschusses. Diese erweiterten Berichtspflichten sollen in der Satzung des Eigenbetriebes selbstverpflichtend aufgenommen werden.

6.      In den Verhandlungen mit SenFin ist vor der Gründung des Eigenbetriebes sicher zu stellen, dass durch die Ausgliederung keine Budgetierungsnachteile entstehen, weil andere Bezirke keinen oder noch keinen Eigenbetrieb gegründet haben.

7.      In den Verhandlungen mit SenFin ist vor der Gründung des Eigenbetriebes sicher zu stellen, dass vor der Aufrechterhaltung des Betriebes, der Eigenbetrieb in die Lage versetzt wird, eigene Zeitverträge abzuschließen und Außeneinstellungen vorzunehmen. Ferner soll dem Eigenbetrieb gestattet werden, Überhangkräfte in den landesweiten Stellenpool abzugeben.

   
    25.05.2005 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.6 - überwiesen
    Überweisung an den Jugendhilfeausschuss und den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften – Konsenzliste

Überweisung an den Jugendhilfeausschuss und den Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften – Konsensliste.

 

   
    22.06.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4.1 - (offen)
   
Ö 3.2  
aus der BVV vom 15.12.2004 betr.: Schnittstelle zwischen SGB II (Hartz IV) und Jugendhilfe schaffen -federführend-  
Enthält Anlagen
1205/XVII  
Ö 3.3  
aus der BVV vom 15.12.2004 betr.: Nordspitze des GASAG-Geländes Torgauer Straße -mitberatend-
Enthält Anlagen
1207/XVII  
Ö 4  
Bericht des BA / Fragen an das BA      
Ö 5  
Verschiedenes      
               
 
 

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