Informationen zum Coronavirus
- Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.10.2020: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
- Hinweise zur Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt!
- Eingeschränkte Erreichbarkeiten der Ämter und Einrichtungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg!
- Über die aktuellen Entwicklungen im Land Berlin informiert Sie die Senatskanzlei zentral unter https://www.berlin.de/corona/
- Hier finden Sie auch die aktuell geltende SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes
- Hygiene- und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Infektionen nennt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Inhaltsspalte
Fachbereich Soziale Dienste
Sozialdienste
- Der Fachbereich Soziale Dienste ist für alle erwachsenen Bürger des Bezirks zuständig. In den drei regionalen Teams – Regionaldienst 1 für Schöneberg Nord und Schöneberg Süd, Regionaldienst 2 für Friedenau und Tempelhof und Regionaldienst 3 für Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade erfolgt eine allgemeine Beratung, Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zur Unterbringung bei Obdachlosigkeit, Prüfung von Hilfen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten, Gewährung sozialpädagogi- scher Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII, Stellungnahmen zur Angemessenheit von Wohnraum, Erstellung von Sozialberichten für das Betreuungsgericht. Die Hilfestellung und Beratung erfolgt oft in Zusammenarbeit oder in Ergänzung zu den Fachbereichen „Leistungen des Grundbedarfs“ und „Rehabilitation und Pflege“. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche nach vorheriger Absprache
durchgeführt.
Fragen an die Soziale Wohnhilfe:
Fax an die Arbeitsgruppen: (030) 90277 2145 oder 7714.
Betreuungsbehörde
- Die Betreuungsbehörde berät Betroffene und Angehörige zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht und führt rechtliche Betreuungen für Erwachsene.
Unter Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts versteht man die rechtliche Vertretung eines Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten alleine zu besorgen. Ein Betreuer wird nur für die Aufgabenkreise bestellt, in denen die Betreuung erforderlich ist. Durch die Einrichtung einer Betreuung wird die betroffene Person nicht automatisch geschäftsunfähig. Die Wünsche des Betroffenen sind vom Betreuer zu beachten, sofern dies zumutbar ist. Die Eigenständigkeit wird größtmöglich gewahrt, die Betreuung versteht sich als Hilfsangebot, die Möglichkeiten und Rechte der betroffenen Personen zu stärken.
Die Betreuung unterscheidet sich damit deutlich von der bis zum Jahr 1992 angeordneten Pflegschaft oder Vormundschaft.
Gesetzliche Grundlage für die Betreuung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den §§ 1896 bis 1908i.
Fragen an die Betreuungsbehörde:
Fax an die Betreuungsbehörde: (030) 90277 6156.
Seniorenarbeit
- Die Seniorenarbeit berät und informiert zu seniorenspezifischen Angeboten und Veranstaltungen sowie zum altersgerechten Wohnen. Im Ratgeber für Senioren “Gemeinsam in die Zukunft“ finden Sie die Angebote der Seniorenarbeit sowie viele weitere Informationen. In unseren neun bezirkseigenen Seniorenfreizeitstätten und -clubs bieten wir ein umfangreiches Angebot an Aktivitäten, Kursen und Veranstaltungen an.
Fax an die Seniorenarbeit: (030) 90277 7225.
Seniorenvertretung
- Die ehrenamtlichen Mitglieder der Seniorenvertretung nehmen Aufgaben nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz wahr und stehen den Seniorinnen und Senioren des Bezirks mit Rat und Tat zur Seite.
Vorsitzende: Frau Heidi Kloor
Geschäftszimmer im Rathaus Tempelhof, Zimmer 97a , Tel. 90277-6848.
Weitere Informationen
Ein besonderer Service
Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz im Sozialamt Tempelhof – Schöneberg erhalten, können Sie den Berlin – Pass direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter beantragen. Ein zusätzlicher Weg zum Bürgeramt entfällt für Sie!
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar. Das Amt für Soziales Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang). Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar. Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden. Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Nahverkehr
S-Bahn S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn Alt-Tempelhof: U6
U-Bahn Kaiserin-Augusta-Straße: U6
Bus Rathaus Tempelhof: 184
Bus Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)