Entfernung behindernder Pflanzbehälter und Reparatur der Gehwegflächen in der Vorbergstraße in Schöneberg

Pressemitteilung Nr. 223 vom 20.07.2020

Die Grünpflanzen, Blumen, Einbauten bzw. Halterungen im Gehwegunterstreifen an zahlreichen Pollern entlang der Vorbergstraße 9/9A wurden im Auftrag des Bezirksamtes in der 27. Kalenderwoche entfernt.

Nach zahlreichen Anwohnerbeschwerden über die immer weitere Einschränkung des sehr schmalen Gehweges, aufgrund der Sachbeschädigung am Gehwegpflaster (Entfernung von Mosaiksteinen, Gefährdung der Standfestigkeit der Poller), des illegalen Aufstellens von Einbauten (Pflanzbehälter, Rankhilfen usw.) sowie der Verdeckung der Poller bei Dunkelheit (nicht sichtbar für Parkende, die die Autotür öffnen) musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gehandelt werden.
Nicht der Fachbereich Grünflächen musste hier tätig werden, sondern der Fachbereich Straßen, weil es sich bei den Gehwegflächen um öffentliches Straßenland handelt. Im konkreten Fall vor der Vorbergstraße 9/9A sind seitens eines Bürgers unrechtmäßig Mosaikpflastersteine entfernt, Metallstäbe und Blumenkästen zwischen und um die Gehwegpoller eingebaut und die Lücken mit Blumen bepflanzt worden. Sicherlich hat das Arrangement hübsch ausgesehen, es hat aber auch zu Beschwerden seitens anderer Bürger_innen geführt.
Bereits 2019 wurde der gärtnerisch tätige Bürger mehrmals vom Bezirksamt angesprochen, Anpflanzungen im Gehweg, die nicht mit uns abgesprochen sind, zu unterlassen. Trotz der Tolerierung einzelner Sonnenblumen und Stockrosen im vergangenen Jahr, war der Umfang der gärtnerischen Gestaltung in diesem Jahr nicht mehr hinnehmbar (s.o.). In Zusammenarbeit mit der BSR musste deshalb die Abräumung vollzogen und die Schäden am Pflaster von einer Fachfirma repariert werden.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg freut sich sehr über ehrenamtliches Engagement zur Verschönerung und Begrünung des öffentlichen Raumes im Bezirk- wenn es vorher abgesprochen ist und eine Pflegevereinbarung abgeschlossen wurde. Letztere regelt genau die strittigen Punkte bereits im Vorfeld und sorgt damit für beide Seiten für eine rechtlich sichere Vereinbarung.
Auf der Webseite des Fachbereichs Grünflächen finden Sie Informationen zur Pflege von Baumscheiben und können die Patenschaft für eine Baumscheibe anmelden.