Was ist eine Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste bietet eine Übersicht zu laufenden, geplanten und abgeschlossenen Projekten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Sie umfasst Maßnahmen des Bezirksamts, ggf. der Senatsverwaltung, des Bundes sowie privater Träger_innen.
Die Vorhaben werden in Form von Steckbriefen dargestellt, die eine Kurzbeschreibung, den aktuellen Stand, geplante Beteiligungsmöglichkeiten, die Lage, den Zeitraum, die zuständige Stelle und die entsprechenden Kontaktinformationen enthalten.
Die Veröffentlichung erfolgt sowohl in analoger als auch in digitaler Form über die Beteiligungsplattform mein.berlin.de . Damit wird eine transparente und leicht zugängliche Information für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Um die Aktualität der Vorhabenliste zu gewährleisten, wird sie alle sechs Monate überarbeitet und ergänzt.
Welche Vorhaben erscheinen in der Vorhabenliste?
In die Vorhabenliste werden Projekte aufgenommen, die von besonderer Bedeutung für den Bezirk oder die Stadt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Vorhaben mit gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung, bei denen Bürger_innen aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen.
- Projekte von besonderem öffentlichem Interesse und Gemeinwohlorientierung, die eine breite gesellschaftliche Relevanz haben.
- Vorhaben mit symbolischer Bedeutung, die über den Bezirk hinaus für die Stadt von Interesse sind.
- Projekte mit hohem öffentlichem Finanzaufwand, bei denen eine transparente Darstellung der Mittelverwendung wichtig ist.
- Maßnahmen mit bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt, soziale Strukturen, Verkehr, Stadttechnik und Wohnsituation, die das tägliche Leben der Menschen spürbar beeinflussen.
- Projekte, die den Charakter eines Kiezes deutlich verändern, sei es durch bauliche Maßnahmen oder durch eine veränderte Nutzung öffentlicher Flächen.
- Vorhaben mit Auswirkungen auf bestehende Nachbarschaften, beispielsweise durch Neubauten, Umstrukturierungen oder Nutzungsänderungen.
- Abgabe oder Umwidmung von Grundstücken des Bezirks, die eine langfristige Veränderung der Flächennutzung mit sich bringen.
Diese Kriterien stellen sicher, dass die Vorhabenliste relevante und bedeutende Projekte abbildet und eine breite Transparenz für die Bürger_innen gewährleistet.
Wie können sich Bürger_innen einbringen?
Die Vorhabenliste ist nicht nur ein Informationsinstrument, sondern bietet auch eine Grundlage für die aktive Mitgestaltung. Bürger_innen haben die Möglichkeit, sich auf unterschiedliche Weise in die Planungsprozesse einzubringen und Beteiligung anzuregen.
- Anregung von Beteiligung bei Vorhaben ohne Beteiligungsmöglichkeit
Wenn für ein Projekt bisher keine Bürger_innenbeteiligung vorgesehen ist, können Bürger_innen diese anregen, um ihre Perspektiven und Anliegen in den Prozess einzubringen.
- Ergänzende informelle Beteiligung bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren
Neben den formellen Beteiligungsverfahren können zusätzliche Dialogformate oder Informationsveranstaltungen angeregt werden, um eine breitere Beteiligung zu ermöglichen.
- Anregung zur Aufnahme von Vorhaben in die Vorhabenliste
Wenn ein wichtiges Projekt noch nicht in der Vorhabenliste enthalten ist, können Bürger_innen dessen Aufnahme vorschlagen und zugleich Beteiligungsmöglichkeiten für dieses Vorhaben anregen.
Durch diese Mitwirkungsmöglichkeiten wird sichergestellt, dass die Vorhabenliste nicht nur eine Dokumentation laufender Prozesse ist, sondern auch als Instrument der demokratischen Teilhabe genutzt werden kann.