Geschäftsordnung

Mitglieder des Beirates:

Dem Teilhabebeirat des Bezirks Mitte gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. Der bezirkliche Steuerungskreis (jeweils eine Person aus den Fachdiensten Jugend und Soziales)
  2. Die oder der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
  3. Der/die bezirkliche Psychiatriekoordinator/-in oder der/die bezirkliche Suchthilfekoordinator/-in
  4. Vier Vertretungen der Leistungserbringenden aus dem Bezirk
  5. Fünf Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen

Arbeit des Beirates:

Der Bezirksteilhabebeirat tagt mindestens viermal im Jahr. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor. Zudem gibt es einen Vorstand des Bezirksteilhabebeirates. Dieser besteht aus dem Vorsitz und zwei Stellvertretungen. Im Vorstand sollen die Verwaltung, die Leistungserbringenden und die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung vertreten sein.

Geschäftsordnung

  • 2023_10_23 GO_Bezirksteilhabebeirat Berlin_Mitte.docx

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