Lärm kann im Alltag stören oder im Extremfall die Gesundheit beeinträchtigen. Nachts kann der Schlaf unterbrochen werden, tags können Erholung oder konzentriertes Arbeiten gestört werden.
Für Lärm, der anhaltend oder durch einzelne Geräuschspitzen in schutzbedürftige Räume gelangt, gibt es darum Immissionsrichtwerte. Als schutzbedürftige Räume gelten Räume zum dauerhaften Aufenthalt. Das umfasst Schlaf-, Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer, Wohnküchen, Büros und Seminarräume. Nicht gesetzlich gegen störende Immissionen geschützt sind Bäder, Flure und Balkone.
Wieviel Lärm zulässig ist, wird für Tag und Nacht sowie für die verschiedenen Gebietsarten festgelegt. In Berlin Mitte gibt es die Gebietseinstufungen KU (Kurgebiet, z.B. in Krankenhäusern), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (besonderes Wohngebiet), MI (Mischgebiet), MU (Urbanes Gebiet) und GE (Gewerbegebiet). Entscheidend ist dabei die Gebietseinstufung dort, wo die Störung auftritt, nicht dort, wo Sie entsteht. Welche Adresse in welcher Gebietsart liegt, kann hier erfragt werden.
Auch besonderes Störpotenzial – beispielsweise verstehbare Worte oder schwer abschirmbare tiefe Bass-Töne – wird bei der Beurteilung berücksichtigt.
Lärm
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