Öffentlicher Raum ist eine Voraussetzung für städtisches Zusammenleben.
Er bietet Platz für unterschiedliche Nutzungen und Interessengruppen. Dazu gehören auch Kunst und Kultur im Stadtraum, die einen Beitrag zu seiner ästhetischen und diskursiven Wirkung leisten können. Die komplexen Anforderungen an den öffentlichen Raum werden unter Berücksichtigung zahlreicher Belange wie Straßenflächennutzung, Lärmschutz, Flora und Fauna oder Denkmalschutz umgesetzt. Der damit verbundene rechtliche Rahmen sieht die Nutzung des öffentlichen Raums mit einer Ausnahmegenehmigung in Form einer Sondernutzungserlaubnis vor.
Für die Realisierung von temporären kulturellen und künstlerischen Vorhaben im öffentlichen Raum im Bezirk Mitte von Berlin muss deshalb ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Genehmigungsbehörde, dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte von Berlin, gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular sowie ein Glossar mit vielen Informationen finden Sie untenstehend.
Da den Bezirk Mitte viele Anfragen erreichen, können leider nicht alle Anliegen und Wünsche erfüllt werden, ohne die Straßen, Wege und Plätze zu überfrachten.