Für den Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Der Handel mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fleisch und Wurstwaren, Fisch, Milchprodukten, Eiern und Backwaren sowie traditionell Eis kann in dieser Verkaufsform erlaubt werden. Es gibt für diese Handelsform einen Negativbereich für das Bezirksgebiet Mitte von Berlin.
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 7 Tagen 45,00 €
- in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 1 Jahr 100,00 €
- in 6 Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 55,00 €
- in 6 Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 130,00 €
- in allen Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 70,00 €
- in allen Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 180,00 €
Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
50,00 € je angefangener Monat und Fahrzeug