Mobiler Straßenhandel

Fliegender Handel aus Verkaufsfahrzeugen

Für den Verkauf aus Fahrzeugen (sog. fliegender Handel) ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Der Handel mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fleisch und Wurstwaren, Fisch, Milchprodukten, Eiern und Backwaren sowie traditionell Eis kann in dieser Verkaufsform erlaubt werden. Es gibt für diese Handelsform einen Negativbereich für das Bezirksgebiet Mitte von Berlin.

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 7 Tagen 45,00 €
  • in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 1 Jahr 100,00 €
  • in 6 Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 55,00 €
  • in 6 Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 130,00 €
  • in allen Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 70,00 €
  • in allen Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 180,00 €

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
50,00 € je angefangener Monat und Fahrzeug

  • Formular Verkaufsfahrzeug

    PDF-Dokument (20.5 kB)

Saisonaler Verkaufsstand

Für den gesonderten, saisonal eingschränkten Handel in Kombination mit dem Aufbau eines Handelsstandes außerhalb von Wochenmärkten bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung und dem Berliner Straßengesetz.

Gebühren

Die Gebühren hierfür richten sich nach der Größe und dem Standort der eingerichteten Fläche. Die entsprechenden Gebührenhöhen können daher stark variieren und sind deshalb in der Sondernutzungsgebührenverordnung nachzulesen.

  • Formular Verkaufsstand

    PDF-Dokument (22.9 kB)

Weihnachtsbaumhandel

Für den gesonderten, saisonal eingschränkten Handel (Weihnachtsbaumhandel) bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit dem Berliner Straßengesetz.

Gebühren

Die Gebühren hierfür richten sich nach der Größe und dem Standort der eingerichteten Fläche. Die entsprechenden Gebührenhöhen können daher stark variieren und sind deshalb in der Sondernutzungsgebührenverordnung nachzulesen.

  • Formular Weihnachtsbaumhandel

    PDF-Dokument (23.1 kB)

Bauchladenhandel

Dies betrifft den Warenverkauf aus tragbaren Behältnissen (sog. Bauchladenhandel) im Stehen / Umhergehen ohne festen Standort auf öffentlichem Straßenland (ggf. auch in mehreren Bezirken). Das Abstellen des Bauchladens und anderer Gegenstände ist nicht erlaubt. Nur der Verkauf von Modeschmuck, Souvenirs mit Berlinbezug, Bratwürsten und Brezeln ist in dieser Handelsform zulässig. Es gibt für diese Handelsform einen Negativbereich für das Bezirksgebiet Mitte von Berlin.

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 7 Tagen 45,00 €
  • in 1 Verwaltungsbezirk bis zu 1 Jahr 100,00 €
  • in bis zu 6 Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 55,00 €
  • in bis zu 6 Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 130,00 €
  • in allen Verwaltungsbezirken bis zu 7 Tagen 70,00 €
  • in allen Verwaltungsbezirken bis zu 1 Jahr 180,00 €

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
Bauchladenhandel mit Imbisswaren 100,00 € monatlich
Bauchladenhandel mit sonstigen Waren 50,00 € monatlich

  • Formular Bauchladenhandel

    PDF-Dokument (19.8 kB)

Negativbereiche für den mobilen Handel

Im Bezirksgebiet Mitte von Berlin gibt es Negativbereiche, in denen ein mobiler Handel aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt ist. Nachstehend gilt das für folgende Bereiche und Straßenabschnitte:

  • Negativkatalog Bauchladenhandel

    PDF-Dokument (12.6 kB)

  • Negativkatalog Fliegender Handel

    PDF-Dokument (11.7 kB)

  • Negativkatalog Verkaufsstand

    PDF-Dokument (175.6 kB)