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Inhaltsspalte
Ruhender Verkehr/Parkraumbewirtschaftung

Die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte
Seitdem die Zuständigkeit für die Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2000 an die Bezirke übertragen wurde, hat der Bezirk Mitte die Ausweitung und Fortentwicklung der Parkraumbewirtschaftung konsequent umgesetzt und zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt.
Grundlage dafür waren umfassende Untersuchungen und Gutachten sowie die Mitwirkung an einem Bundesforschungsprojekt in den Jahren 2007 bis 2009.
Parkraumbewirtschaftung hat sich bundesweit sowie auch im Ausland als wichtiges und bewährtes Instrument der Verkehrssteuerung etabliert. Sie schafft gleichzeitig die Gestaltungsspielräume um die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und die Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum zu erhöhen.
weitere Informationen
• Handlungsdruck durch zunehmenden Parkdruck
+ damit einhergehend Beeinträchtigungen für Fuß- und Radverkehr
+ und der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Straßenraum
• Effizientere Bewirtschaftung des vorhandenen Straßenraums notwendig
+ damit Gestaltungsmöglichkeiten für andere Verkehrsarten + Nutzungen
• Wichtiges und bewährtes Instrument der Verkehrssteuerung
+ eine der wenigen Maßnahmen mit denen Kommunen tatsächlich regulierend in das Verkehrsverhalten eingreifen können
• Unabdingbar als Vorausetzung für viele Straßenumgestaltungen
sowie verkehrliche und städtebauliche (Quartiers-)Konzepte
• Verminderung Parkdruck
• Bessere Parkmöglichkeiten für
+ Bewohner
+ Ortsansässige Gewerbetreibende
+ Lieferverkehr (stärkere Überwachung der Be- und Entladezonen)
+ Kunden und Besucher
• Weniger Parksuchverkehr
• Generell, Erhöhung von Sicherheit und Ordnung im Verkehr
+ Verbesserung für Fuß- und Radverkehr sowie Aufenthaltsqualität
• Durch Verlagerung von Fahrten auf andere Verkehrsmittel (der Beschäftigten)
+ Verminderung der Verkehrsbelastung in zentralen Innenstadtgebieten
+ indirekt Verbesserung für Fuß- und Radverkehr sowie Umweltbelastung
- Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftungerfolgen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts in Form von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen
- Die Anordnungen sind begründet im Interesse der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr
- Hoher Parkdruck
+ kaum freie Stellplätze
+ behindernd abgestellte Fahrzeuge
- Konkurrenz zwischen Nutzergruppen
+ Beschäftige belegen zahlreiche Stellplätze
+ Bewohner finden keinen Stellplatz
+ zu wenige freie Stellplätze für Kunden/Besucher
• Die Nachher-Untersuchungen zeigen die entlastende Wirkung
und den Rückgang der Parkraumauslastung im öffentlichen Straßenraum
nach Einführung von Parkraumbewirtschaftung
• Durchwegs ist eine zu geringe Nutzung vorhandener Parkbauten (Parkhäuser, Tiefgaragen) festzustellen
+ Auslastung oft nur zwischen 20 und 30 Prozent
• Je nach Gebiets- und Nutzungsstruktur (Bevölkerung, Beschäftigte, Geschäfte und Gewerbe) sind die verschiedenen Merkmale der Parkraumbewirtschaftung (Auslastung, Anteile von Parkscheinen, Parkvignetten, Ausnahmegenehmigungen und „Schwarzparker“ sowie deren zeitliche Verteilung) in den einzelnen Zonen sehr unterschiedlich ausgeprägt.
• In einigen Bereichen gibt es hohe „Schwarzparker“-Anteile
+ eine konsequente und effiziente Überwachung ist notwendig
• In manchen Bereichen ist ein hoher Anteil an Ausnahmegenehmigungen festzustellen
+ restriktive Handhabung bei der Genehmigungspraxis notwendig
• Die Parkdauer liegt bei 60 Prozent der Parkscheine unter 2 Stunden
+ deshalb hat der Bezirk bisher auf die Einführung einer Parkdauerbegrenzung verzichtet
• Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Instrument der Verkehrssteuerung und zur Absicherung anderer verkehrlicher und städtebaulicher Maßnahmen unerlässlich
• Parkraumbewirtschaftung schafft bei konsequenter Umsetzung und Überwachung die Freiräume für den Fuß- und Radverkehr
• Diese straßenverkehrsrechtliche Begründung ist hervorzuheben um den Eindruck von „Abzocke“ und „politischer Willkür“ entgegenzuwirken
• Auch wenn es oft nicht einfach ist, bleibt die Kommunikation und Vermittlung der Maßnahmen gegenüber Bevölkerung, Politik und Medien ein wichtiger Baustein.
• Dies erfordert die Durchführung fachlich fundierter Untersuchungen um die Maßnahmen ausreichend begründen und kommunizieren zu können
• Eine konsequente Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung und Überwachung des ruhenden Verkehrs erfordert entsprechendes Personal. Durch eine effiziente Bewirtschaftung können aber die Ausgaben durch die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung weitgehend gedeckt werden.
• Gebiets- und Nutzungsstruktur
+ Einwohner und Beschäftigte
+ Motorisierungsgrad: Kfz pro 1.000 EW
+ Bebauungs- und Nutzungsstrukturen
+ ÖPNV-Erschließung
(Orientierung an Nahverkehrsplan Berlin, guter ÖPNV = 10min.-Takt)
• Parkraumangebot
• Parkraumnachfrage
• Parkraumkonzept
+ Gebietsabgrenzung / Parkzoneneinteilung
+ Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhe
(nach den Kriterien der Parkgebührenordnung Berlin)
+ Bewirtschaftungsformen (Mischparken / Bewohnerparken)
+ Kostenschätzung der Parkraumbewirtschaftung
(Personalbedarf und –kosten, Einnahmen)
Nachuntersuchung bestehender Parkraumbewirtschaftungszonen in Berlin Mitte 2018
PDF-Dokument
Untersuchung zukünftiger Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin, Untersuchungsbereich Moabit, Europacity und Hansaviertel, 2019
PDF-Dokument
Machbarkeitsstudie zur Einrichtung von Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Mitte, Untersuchungsbereich Wedding, Gesundbrunnen, 2019
PDF-Dokument