Lynarstraße: Fahrradstraße

Einladung zum Anradeln der neuen Fahrradstraße

Die Bauarbeiten für die neue Fahrradstraße in der Lynarstraße sind abgeschlossen. Zwischen dem S- und U-Bahnhof Wedding und der Tegeler Straße hat künftig der Fahrradverkehr Vorrang. Bezirksstadtrat Christopher Schriner lädt deshalb alle Interessierten zum gemeinsamen Anradeln auf der neuen rund 550 Meter langen Fahrradstraße ein.

Wann? Montag, 27. Januar 2025, 16 Uhr
Wo? Begegnungsraum Gemeinschaftswohnen Wedding, Lynarstraße 38-39 (Erdgeschoss des mittleren Gebäudes, links von der Berliner Obdachlosenhilfe)

  • Fahrradstraße Lynarstraße im Oktober 2024
  • Lynarstraße

Die Lynarstraße im Sprengelkiez führt vom Nordufer bis zum S- und U-Bahnhof Wedding. Zwischen Müllerstraße und Tegeler Straße wurde die Lynarstraße auf rund 550 m zu einer Fahrradstraße. Kfz-Verkehr ist zwischen Müllerstraße und Sparrplatz sowie zwischen Sparrplatz und Tegeler Straße als Anlieger zugelassen. Zwei Modalfilter sichern die echte Fahrradstraße im Bereich des Sparrplatzes.

An den kreuzungen wurden viele Parkplätzen für Fahrräder, Lastenräder, E-Scooter und Motorräder eingerichtet und Flächen für das einfache Überqueren der Fahrbahn zu Fuß geschaffen.

Die Fahrradstraße ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Kiezblocks Sprengelkiez und setzt das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlichte Radnetz um.

Info-Veranstaltung zur Fahrradstraße Lynarstraße am 10.10.2024

Ortsgespräch am 10.10.2024

Am 10. Oktober 2024 fand eine Infoveranstaltung für Anwohnende der Lynarstraße und weitere Interessierte im Begegnungsraum Gemeinschaftswohnen Wedding in der Lynarstraße statt. Bezirkstadtrat Christopher Schriner und Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamts erläuterten die Planungen gegenüber rund 30 Teilnehmenden. Im Anschluss wurden spezifische Fragen beantwortet und miteinander diskutiert.

  • Präsentation des Straßen- und Grünflächenamts: Infoveranstaltung zur Fahrradstraße Lynarstraße

    PDF-Dokument (9.3 MB)

Ihre Fragen - unsere Antworten

  • Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?
    • Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Verbunden mit dem Zusatzschild („Anlieger frei“) dürfen Autos Lkw und Motorräder hier nur mit einem berechtigten Anliegen fahren.
    • Radfahrer*innen gehört die gesamte Fahrbahnbreite, sie dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
    • Radfahrer*innen geben die Geschwindigkeit vor. Für alle gilt maximal Tempo 30 km/h.
  • Warum werden die Straßen grün markiert?

    Die Markierungen werden, wie es sich bei anderen Fahrradstraßen bewährt hat, in grüner Farbe die Fahrbahnaufteilung für den Radverkehr widerspiegeln. Das hat auch den Vorteil, dass Fahrradstraßen als solche schnell zu erkennen sind. Die optische Darstellung der tatsächlich nutzbaren Fahrbahnbereiche und Breitenverhältnisse hilft dabei sowohl Radfahrenden als auch Autofahrenden die jeweilige Situation besser einzuschätzen. Auf Straßen ohne solche Markierungen fällt es vielen Nutzern schwer die nötigen Breitenverhältnisse etwa für das Überholen richtig einzuschätzen.

  • Die Fahrradstraße sollte doch schon in 2022 umgesetzt werden. Warum hat sich der Bau so lange verzögert?

    Die Lynarstraße sollte in 2022 kurzfristig in Zusammenhang mit der Fahrradstraße in der Triftstraße umgesetzt werden, nachdem die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen waren und die Straße neu Asphaltiert wurde. Leider hatte das vorgesehene Unternehmen nicht ausreichend Kapazitäten, um die Auftragslage ausreichend abzuarbeiten. In diesem Zeitraum wurden eine Vielzahl von Fahrradstraßen und Radfahrstreifen gebaut und die Zahl der Markierungs- und Beschilderungsunternehmen in Berlin und Umland reicht dazu nicht aus.
    Aufgrund der Verzögerung wurde die Baumaßnahme im Sommer neu ausgeschrieben. Es ist bisher davon auszugehen, dass die Arbeiten in diesem Jahr abgeschlossen werden.

  • Komme ich während der Bauarbeiten aus meiner Ausfahrt heraus?

    Während der Baumaßnahme werden Abschnitte jeweils für etwa eine Woche gesperrt. In der Regel werden mindestens vier Tage vorher Haltverbote aufgestellt. Es wird versucht, die Einschränkungen für Zu- und Ausfahrten so gering wie möglich zu halten. Eine Nutzung außerhalb der Bauzeiten von 7 bis 16 Uhr sollte grundsätzlich möglich sein. Sofern die Zufahrt während dieser Zeiten genutzt werden muss, ist dies direkt mit dem ausführenden Unternehmen abzustimmen. Sprechen Sie dazu entweder die vor Ort arbeitenden Mitarbeiter an oder nutzen Sie die aushängenden Kontaktdaten.

    Bitte beachten Sie, dass bei eigenständiger Öffnung der Absperrung und Befahrung während laufender Bauarbeiten das beauftragte Unternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen eine Trocknungszeit von bis zu einer Stunde haben.

  • Die Straße ist mit "Anlieger frei" beschildert. Wer darf diese Straße mit einem Anliegen befahren?

    Wenn eine Fahrradstraße mit der Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ versehen ist, darf diese Straße z.B. von Anwohner*innen mit dem Kraftfahrzeug befahren werden, zum Besuch von Personen, die in der Straße wohnen oder arbeiten, oder für die Auslieferung von Waren.

  • Kommt das Kopfsteinpflaster am Sparrplatz noch weg?

    Für den Bereich am Sparrplatz wird nach der Teileinziehung in geeigneter Weise die Neuaufteilung der Flächen abgestimmt und geplant. Die Umsetzung erfolgt daher erst im Anschluss.

  • Warum entstehen an den Kreuzungen so viele Poller und Fahrradbügel?

    Im Rahmen der Fahrradstraßenplanung werden die Querungsbereiche für Fußgänger markiert und, bei feststellbaren oder erwartbaren widerrechtlichen Parken auf diesen Flächen, auch mit Sperrpfosten versehen. Aufgrund der häufigen Parkverstöße, insbesondere zu Bring- und Holzeiten der Schulen und Kindertagesstätten, wurden auch in der Lynarstraße Sperrpfosten eingeplant. Dabei werden gemäß dem „Leitfaden Fahrradstraßen“ sowie der „Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege“ Fahrradbügel und, in einigen Fällen, ergänzend Stellplätze für Lasten- und Krafträder so eingerichtet, dass mindestens die Sichtbeziehungen zum Fahrverkehr gewahrt bleiben. Wo ein erkennbarer Bedarf besteht, werden diese Flächen zusätzlich ergänzt.

  • Wie viele Parkplätze fallen in der Straße weg?

    In der Lynarstraße waren vor dem Umbau 135 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorhanden. Nach der Anpassung der Parkordnung und Umsetzung der Planung werden im Bestand 131 Parkplätze für PKW in der Lynarstraße zur Verfügung stehen. Sechs Stellplätze werden zur Freihaltung der Sichtbeziehungen an einmündenden Straßen entfallen. Durch die Anpassung der Parkordnung auf Senkrechtparken wurden teilweise neue Stellplätze geschaffen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz besteht jedoch nicht. Zur Verbesserung der Gesamtstellplatzkapazitäten wurden außerdem 184 neue Stellplätze für Zweiräder (Fahrräder, Lastenräder, Krafträder) eingerichtet.

  • Welche konkreten Pläne liegen für die Absperrung in der Lynarstraße vor?

    Die Fahrradstraße Lynarstraße setzt das Mobilitätsgesetz des Landes Berlin, den Radverkehrsplan und das Radnetz um wurde u. a. anhand des Leitfadens „Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin“ geplant. Nach StVO und VwV-StVO ist Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen regulär nicht zulässig. Aufgrund der Bebauung zwischen Tegeler Straße und der westlichen Sparrstraße sowie zwischen der östlichen Sparrstraße und der Müllerstraße wurde dort Ausnahmefälle definiert und Anliegerverkehr zugelassen. Die Teileinziehung wurde am 01.12.2023 im Amtsblatt Nr. 51/2023 angekündigt und die Vollziehung am 29.11.2024 im Amtsblatt Nr. 50/2024 verkündet. Das Verfahren wurde ohne Widersprüche abgeschlossen.

Downloads: Verkehrszeichenplan der Fahrradstraße

  • Verkehrszeichenplan Lynarstraße

    Hinweis: Verkehrszeichenpläne entsprechen dem darauf angegebenen Stand der Anordnung. Die Pläne werden ggf. im Laufe der Planung oder Umsetzung der Maßnahme angepasst.

    PDF-Dokument (3.1 MB)

Projektsteckbrief

  • Projektbeschreibung

    Die Lynarstraße im Sprengelkiez führt vom Nordufer bis zum S- und U-Bahnhof Wedding. Im Zuge von Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe wurde die Fahrbahn auf zwei Bauabschnitten zwischen Müllerstraße und Sparrstraße sowie Sparrstraße und Tegeler Straße asphaltiert.

    Die gesamte Strecke wird als Fahrradstraße ausgewiesen und mit einem Modalen Filter am Sparrplatz sowie vielen Parkplätzen für Fahrräder, Lastenräder, E-Scooter und Motorräder an den Kreuzungen ergänzt.

    Die Fahrradstraße ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines Kiezblocks im Sprengelkiez und setzt das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlichten Radnetz um.

  • Gebiet

    Berlin Mitte – Wedding

  • Projektzeitraum

    2021 – 2024

  • Bearbeitungsstand

    Umsetzung 4. Quartal 2024

  • Gesamtkosten

    ca. 90.000 €

  • Art der Finanzierung

    Finanzierung durch das Programm „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ (SenUMVK)

  • Beteiligung

    Nein

  • Prozess

    • 28.01.2021: BVV-Beschluss “Kreuzung Tegeler Straße Ecke Lynarstraße wieder kindersicher machen” (Drucksache 2879/V)
    • 28.01.2021: BVV-Beschluss “Verkehrsberuhigung im Sprengelkiez” (Drucksache 2852/V)
    • 24.08.2021: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 01.03.2022: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 10.05.2022: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 30.08.2022: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 14.03.2023: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 29.08.2023: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 16.11.2023: BVV-Beschluss “Radverkehrsnetz umsetzen” (Drucksache 0976/VI)
    • 28.11.2023: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 01.12.2023: Ankündigung der Teileinziehung (Amtsblatt Nr. 51/2023)
    • 23.01.2024: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 07.05.2024: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 08.10.2024: Pressemitteilung “Lynarstraße wird zur Fahrradstraße
    • 08.10.2024: Berichterstattung im Mobilitätsrat
    • 08.10.2024: Pressemitteilung “Baubeginn für die Fahrradstraße Lynarstraße
    • 10.10.2024: Informationsveranstaltung für Anwohnende
    • 04.11.2024: Antwort des BA Mitte auf die Mündliche Anfrage “Fahrradstraße Lynarstraße” (Drucksache 1746/VI)
    • 29.11.2024: Bekanntmachung der Teileinziehung (Amtsblatt Nr. 50/2024)
    • 03.12.2024: Berichterstattung im Mobilitätsrat
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