Fahrradstraße Charlottenstraße

Charlottenstraße: Fahrradstraße in Bau

Die Charlottenstraße während der Baumaßnahme, erste Markierungen geben einen Eindruck, wie die Fahrradstraße in Zukunft aussehen wird

Die Charlottenstraße zwischen Unter den Linden und Leipziger Straße wurde zur Fahrradstraße umgestaltet. Zur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs wurden zusätzlich gegenläufige Einbahnstraßen angeordnet.
Kraftfahrzeuge bleiben für Anlieger weiterhin zugelassen. Regelmäßige Piktogramme, großflächige Rotmarkierungen an Knotenpunkten und die Markierung des Dooringbereichs erhöhen die Sicherheit der Radfahrenden.

Zusätzlich wurde die Charlottenstraße um Fahrradbügel, Abstellanlagen für E-Scooter und markierte Querungshilfen für den Fußverkehr ergänzt.

Fragen und Antworten

  • Wurde bei der Planung der Fahrradstraße berücksichtigt, dass aufgrund der Baumaßnahmen am Gendarmenmarkt die neu hergestellten Markierungen eventuell beschädigt und erneut hergestellt werden müssen?

    Ja, bei der Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Charlottenstraße wurden die zwischen Jägerstraße und Mohrenstraße absehbaren Bautätigkeiten berücksichtigt und daher eine kostengünstige und weniger dauerhafte Art der Markierung genutzt. Nach den Bautätigkeiten werden die Markierungen erneut und dauerhaft aufgebracht.

Downloads

  • Verkehrszeichenplan

    Hinweis: Verkehrszeichenpläne entsprechen dem darauf angegebenen Stand der Anordnung. Die Pläne werden ggf. im Laufe der Planung oder Umsetzung der Maßnahme angepasst.

    PDF-Dokument (4.3 MB)

Charlottenstraße: Verkehrszeichenplan zwischen Unter den Linden und Behrenstraße

Charlottenstraße: Verkehrszeichenplan zwischen Französische Straße und Jägerstraße

Charlottenstraße: Verkehrszeichenplan zwischen Taubenstraße und Mohrenstraße

Charlottenstraße: Verkehrszeichenplan zwischen Kronenstraße und Leipziger Straße

  • Gesamtkosten

    ca. 220.000,00 € (Bruttobaukosten)

  • Projektzeitraum

    2022-2024

  • Art der Finanzierung

    Finanzierung durch das Programm „Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs“ (SenUMVK) sowie aus bezirklichen Unterhaltungsmitteln