Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen (Gewerbegebiet). Mit dem Bebauungsplan wird der vorhandene Gewerbestandort planungsrechtlich gesichert und bestandsorientiert weiterentwickelt. Durch den Ausschluss u.a. von großflächigem Einzelhandel und von Spielhallen soll der Verdrängung kleinteiliger, produzierender Betriebe entgegengewirkt werden.
Bebauungsplan II-186
Bild: Bezirksamt Mitte von Berlin
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Quitzowstraße 51 - 52 und 54 - 56 sowie Teile der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- II-186
- Zeitraum der Beteiligung:
- 19.10.2020 - 19.11.2020
Downloads
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Ortsübliche Bekanntmachung (Tagespresseveröffentlichung vom 12.10.2020)
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Bebauungsplan (Entwurf)
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