Anmeldung Ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (EFöB)

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Ergänzende Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern

Über uns

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie alle Unterlagen zu Ihrem EFöB-Antrag als Download.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren EFöB-Antrag in der Grundschule Ihres Kindes einreichen.

Kontakt

Sie erreichen uns per Fax, E-Mail und telefonisch.

Bei allgemeinen Fragen: 030 9018 24000 (Hotline des Familiensevicebüros)
E-Mail: Kita.info@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018 – 22400

Telefonsprechstunde der EFöB-Stelle:
Montag 09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr
Mi –
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

Terminsprechstunden:
Bitte beachten Sie, dass in der Terminsprechstunde keine Anträge entgegen genommen werden. Anträge für die ergänzende Förderung und Betreuung werden über die zuständige Schule eingereicht.

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nur mit Terminbuchung)
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (nur mit Terminbuchung)

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminbuchung: Hier online Termin buchen

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Familiennamen des jüngsten Kindes.

Leitung:
Frau Mätzschke
Telefon: 030 9018 23202

Ansprechpartner*innen

Anträge, Formulare und Downloads

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule

    PDF-Dokument (750.6 kB) - Stand: Januar 2026

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule

    PDF-Dokument (743.2 kB) - Stand: Januar 2026

  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

    PDF-Dokument (796.1 kB) - Stand: Januar 2026

  • Erwerbsbescheinigung

    PDF-Dokument (129.9 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung für Selbstständige und freiberuflich Tätige

    PDF-Dokument (45.9 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung über das Sorgerecht

    DOCX-Dokument (16.3 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung

    PDF-Dokument (528.3 kB) - Stand: Januar 2023

  • Erläuterungen zur Kostenfestsetzung

    PDF-Dokument (90.8 kB) - Stand: 08.2023

  • Einverständnis E-Mail-Übermittlung

    PDF-Dokument (294.1 kB) - Stand: 2021

  • Erklärung bei Datenerfassung - DSGVO

    PDF-Dokument (44.9 kB) - Stand: Mai 2018

FAQ (häufig gestellte Fragen):

  • Kann ich meinen Gutschein später erweitern bzw. die Betreuungszeiten erhöhen.

    Ja, dafür stellen Sie bitte einen neuen Gutscheinantrag. Bedarfsbegründende Nachweise sind nicht erforderlich.

  • Ich ziehe nach Brandenburg um – was passiert mit meinem Gutschein?

    Bei einem Umzug nach Brandenburg muss die Schule unverzüglich über den bevorstehenden Umzug informiert werden. Der Betreuungsvertrag endet dann zum Zeitpunkt des tatsächlichen Umzuges (Ummeldungsdatum) nach Brandenburg. Wird eine Fortsetzung der Betreuung in einer Berliner Schule gewünscht, benötigen die Eltern eine Kostenübernahmeerklärung des Landes Bandenburg und eine neue Bedarfsanerkennung vom Berliner Jugendamt des Bezirkes, in dem die Schule liegt.

  • Kann ich die Bedarfsanerkennung nur im Wohnbezirk einlösen?

    Die Bedarfsanerkennung kann berlinweit in jeder Schule eingelöst werden.

  • Welche Klassenstufen sind kostenfrei?

    Die Betreuung ist bis zum Ende der 3. Klassenstufe kostenfrei.

  • Wann und wo muss der Antrag auf „Ergänzende Förderung und Betreuung in Grundschulen“ (ehemals Hort) gestellt werden?

    Der Antrag ist bei der Schulanmeldung gem. § 2 Abs. 1 Verordnung über die ergänzende Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern (SchulFöVO) in der zuständigen Schule abzugeben. Entsteht der Bedarf erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist der Antrag in der besuchten Schule abzugeben. Der Antrag ist spätestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn zu stellen.

  • Wo muss ich den Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung abschließen?

    Wird die Betreuung durch einen freien Träger gewährleistet, so schließen Sie einen Vertrag mit diesem. Wird die die Betreuung durch eine bezirkseigene Schule gewährleistet, wird der Vertrag mit dem zuständigen Jugendamt geschlossen.