Welche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist gerade bei Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich. Bitte setzen Sie sich daher bei einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte persönlich mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung:
- eine/r von Ihnen beiden ist nicht deutsche/r Staatsangehörige/r
- eine/r von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt
- die Geburt erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Eheschließung erfolgte im Ausland
- eine vorhergehende Ehe wurde im Ausland geschieden
Bei Fällen ohne Auslandsbeteiligung sind im Wesentlichen die folgenden Unterlagen beizubringen: