Bezirk Mitte sichert gemeinsam mit der WBM und der BGG insgesamt 35 Mietwohnungen in zwei Wohnhäusern der Ortsteile Wedding und Moabit

Pressemitteilung Nr. 10272019 vom 05.03.2019

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe, informiert:

Im Bezirk Mitte ist es gelungen, in zwei weiteren Fällen das Vorkaufsrecht auszuüben.
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den jeweiligen begünstigten Dritten WBM und BGG, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen, der Senatskanzlei und mit Unterstützung einer tatkräftigen Mietergemeinschaft in der Rathenower Str. 59 sowie dem Verein „Häuser Bewegen“ konnte das Vorkaufsrecht für die Prinzenallee 36 im Ortsteil Wedding und für die Rathenower Str. 59 im Ortsteil Moabit ausgeübt werden.

Die Ausübung war erforderlich, da die Käufer der Grundstücke nicht bereit waren, eine sog. Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, durch die die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen „Soldiner Straße“ bzw. „Birkenstraße“ hätten gesichert werden können. Umso erfreulicher ist, dass mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) und der landeseigenen Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) zwei Partner gefunden wurden, zu dessen Gunsten der Bezirk das Vorkaufsrecht ausüben konnte.

Bezirksstadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister Ephraim Gothe: „Ich danke sehr herzlich der WBM, der ‎Berlinovo, der Sprecherin der Hausgemeinschaft Rathenower 59, Frau Buchholz, dem Senator für Finanzen, der Senatorin für Stadtentwicklung, “Häuser bewegen”, der Senatskanzlei, Abgeordneten und Bezirksverordneten der Grünen, der Linken und der SPD und meinem Vorkaufsteam im Stadtentwicklungsamt.“

Mit Hilfe der WBM konnten durch die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus in der Prinzenallee 36 insgesamt 20 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten im Milieuschutzgebiet „Soldiner Straße“ zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gesichert werden.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts für das Wohnhaus der späten 1950er Jahre in der Rathenower Straße 59 war mit Hilfe der BGG möglich. In diesem Gebäude konnten damit 15 Wohneinheiten im Milieuschutzgebiet „Birkenstraße“ gesichert werden.

Beide Gebäude sind für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den jeweiligen Milieuschutzgebieten von großer Bedeutung, denn die Mieten lagen zum Zeitpunkt des Verkaufs im Durchschnitt noch deutlich unter der durchschnittlichen Nettokaltmiete im Quartier. Entsprechend des Beschlusses über das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirksamts Mitte vom 19.12.2017 war zunächst das Ziel, mit den Käufern der Grundstücke Vereinbarungen zum Schutz der Wohnbevölkerung abzuschließen. Diese sog. Abwendungsvereinbarungen, in denen die Käufer u.a. auf eine Umwandlung in Eigentumswohnungen verzichtet hätten kamen jedoch nicht zustande, weshalb der Bezirk sich hier gezwungen sah, die insgesamt 35 Mietparteien vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen.

Der gesetzlich vorgesehene, enge zeitliche Rahmen für die Ausübung des Vorkaufsrechts (in der Regel zwei Monate) machte ein schnelles und konzentriertes Handeln aller Beteiligten notwendig. Dank der engen Zusammenarbeit aller Akteure konnten rechtzeitig Verpflichtungsvereinbarungen mit der WBM und der BGG zur Sicherung der sozialen Erhaltungsziele abgeschlossen und die Beschlüsse des Bezirksamts zur Ausübung des Vorkaufsrechts herbeigeführt werden.

Die Bescheide zur Ausübung des Vorkaufsrechts wurden gegenüber den Verkäufern fristgerecht zugestellt. Sowohl die Verkäufer als auch die Käufer haben ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Geht in dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Anschließend schließen die WBM und die BGG mit den Verkäufern Kaufverträge zu den mit den ursprünglichen Käufern vereinbarten Konditionen.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe , Tel.: (030) 9018-44600